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08.02.1996

Bundestag - Drucksache 13/3764

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürVerkehr(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 810   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,35343
BGBl. I 1998 S. 810 (https://dejure.org/1998,35343)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 08.05.1998, Seite 810
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  • vom 28.04.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    cc) Daß eine "sozusagen absolute Fahruntüchtigkeit" nach Drogenkonsum nicht zu begründen ist, wird durch die am 1. August 1998 in Kraft getretene Neufassung von § 24a Abs. 2 StVG durch Gesetz vom 28. April 1998 (BGBl I S. 810) bestätigt.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …

    a) Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, dessen Ermächtigungsgrundlage § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - vom 19. Dezember 1952 (BGBl I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 1998 (BGBl I S. 810), ist (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 7 m.w.N.), können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden "die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken".
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung …

    Rn. 44 Darin liegt bei gesetzessystematischer Betrachtung auch eine Entsprechung zur Ausgestaltung der an denselben Sachverhalt anknüpfenden, durch das Änderungsgesetz zum Straßenverkehrsgesetz vom 28.04.1998 (BGBl I 810 i.V.m. Bekanntmachung vom 29.05.1998, BGBl I 1238) mit Wirkung ab 01.08.1998, d.h. vor dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung (01.01.1999), normierten Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG als abstraktem Gefährdungsdelikt und zur normativen Fiktion in Satz 2 dieser Vorschrift, nach welcher das in Satz 1 tatbestandlich vorausgesetzte Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels schon vorliegt, wenn eine entsprechende Substanz im Blut nachgewiesen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Das Verwaltungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass - im Gegensatz zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Beklagten - nunmehr das Straßenverkehrsgesetz in der durch Gesetz vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 810) geänderten Fassung und die am 01.01.1999 in Kraft getretene Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV -) vom 18.08.1998 die für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis maßgebenden Rechtsgrundlagen sind.
  • OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06

    Fahren unter Einfluss berauschender Mittel: Feststellung des Führens eines Kfz …

    (…vgl. BT-Drucksache 13/3764, S. 5f; 13/8979, S. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholeinfluß und …

    Im übrigen bestimmt nunmehr § 24a Abs. 2 S. 1 und 2 StVG i.d.F. des Gesetzes vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 810), daß ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels (hier: Cannabis) im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, wobei eine solche Wirkung vorliegt, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz (hier: THC) im Blut nachgewiesen wird.
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Zweifel an der Richtigkeit der diesbezüglichen Aussage im ersten Absatz auf Seite 8 des angefochtenen Beschlusses könnten - wie der Verwaltungsgerichtshof zur Vermeidung von Fehldeutungen der vorliegenden Entscheidung im Rahmen des anhängigen Widerspruchsverfahrens anmerkt - allerdings im Hinblick darauf angebracht sein, dass § 65 Abs. 4 StVG am 9. Januar 2001 noch in der Fassung des am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Gesetzes vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 810, ber. S. 1238) galt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 19 B 527/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis als zu …

    Rn. 10 Danach finden im vorliegenden Verfahren die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 28. April 1998, BGBl I S. 810, 1283 (im Folgenden: StVG 1999), Anwendung.
  • OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Recht der …

    Erweist sich jemand als ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Stra- ßenverkehrsgesetzes i. d. F. vom 28.04.1998 (BGBl. I, 810 - StVG n. F. - § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-VO vom 18.08.1998 (BGBl 1, 2214) - FeV -)).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.1269

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktsystem

    Der Senat weist daher nur zur Klarstellung kurz auf Folgendes hin: Die Annahme des Verwaltungsgerichts trifft nicht zu, weil der Antragsteller vor der Verwarnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG vom 10. April 2000 gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG in der bis zum 26. März 2001 gültigen Fassung des Gesetzes vom 24. April 1998 (BGBl I S. 810) so zu stellen gewesen war, als ob er 9 Punkte hätte, ihm also nicht, wie vom Verwaltungsgericht in der in die Gründe seiner Entscheidung (S. 3) aufgenommenen Tabelle zugrunde gelegt, nur eine Punktereduzierung auf 13 Punkte zugute kam.
  • VG Freiburg, 05.12.2002 - 1 K 1226/02

    Begünstigung des Fahrerlaubnisinhabers bei rechtswidrigem Unterlassen von …

  • VG Hamburg, 27.11.2001 - 7 B 3375/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ecstacy-Konsum

  • VG Oldenburg, 27.11.2001 - 7 B 3375/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ecstacy-Konsum

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