17.08.2011
Bundestag - Drucksache 17/6804
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderFinanzen(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2011 S. 2959 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 28.12.2011, Seite 2959
- Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
- vom 22.12.2011
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen, Anhörung)
- bundestag.de
Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Meldungen
- anwalt.de
Geldwäsche: Neues Gesetz zur Geldwäscheprävention und das Risiko einer falschen Verdachtsanzeige
Literatur
- De-legibus-Blog
Gesetzgeberische Optimierungen bei der Geldwäsche
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 26.08.2011 BT Geldwäscheprävention soll verbessert werden
- 10.10.2011 BT Anhörung zur Geldwäscheprävention
- 10.10.2011 BT Experten streiten über Geldwäscheprävention
- 19.10.2011 BT Völlig gegensätzliche Positionen zur Geldwäscheprävention
- 09.11.2011 BT Geldwäscheprävention wird Erst Ende November beraten
- 28.11.2011 BT Kampf gegen Geldwäsche (in: Sitzungswoche vom 22. November bis 2. Dezember 2011)
- 30.11.2011 BT Bürokratische Maßnahmen aus Geldwäschegesetz gestrichen
- 01.12.2011 BT Geldwäscheprävention (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.04.2026 - XI ZR 232/23
Kein Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz aufgrund Durchführung eines …
Rn. 24 Mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) sollten die Einhaltung der Standards der Financial Action Task Force on Money Laundering sichergestellt und Defizite in Bezug auf die Beaufsichtigung bestimmter Unternehmen und Personen beseitigt werden (…BT-Drucks. 17/6804, S. 1 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 6 A 10204/19
Verpflichtung von Beteiligungs- und Holdinggesellschaften zur Bestellung eines …
Seit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) verfolgt der Gesetzgeber im Hinblick auf die Bestellung von Geldwäschebeauftragten (wieder) einen umfassenden Ansatz, wonach diese Verpflichtung grundsätzlich auf einen weiten Kreis von Unternehmen erstreckt wird, die im Einzelfall wiederum von der Verpflichtung befreit werden können. - VG Köln, 06.05.2013 - 13 L 414/13
Prüfungspflicht der Personalausweisbehörde beim Antrag auf Ausstellung eines …
Rn. 6 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959), - PAuswG -, hat der Personalausweis ein Lichtbild des Ausweisinhabers zu enthalten. - VG Hamburg, 23.11.2012 - 2 E 2951/12
Eilrechtsschutz gegen Passentziehung bei Verdacht der Teilnahme an einem …
Rn. 35 Hinsichtlich der nach § 30 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG v. 18.6.2009, BGBl. I S. 1346, zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.12.2011, BGBl I S. 2959) sofort vollziehbaren Anordnung, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt, ist nach dahingehender Auslegung des Rechtsschutzgesuchs gemäß §§ 88, 122 Abs. 1 VwGO der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
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