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Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 581   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5308
BGBl. I 1976 S. 581 (https://dejure.org/1976,5308)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 20.03.1976, Seite 581
  • Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) -
  • vom 16.03.1976

Gesetzestext

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia

    Strafvollzugsgesetz (Deutschland)

  • Wikipedia

    Strafvollzugsgesetz(e) (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (88)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Rn. 178 Diesen Anforderungen an einen verfassungsgemäßen Strafvollzug trägt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581) Rechnung.
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …

    I. 1. Vor dem Urteil des Zweiten Senats vom 1. Juli 1998 zu der Vergütung von Gefangenenarbeit (BVerfGE 98, 169 ff.) legten § 43 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 200 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG) vom 16. März 1976 (BGBl I S. 581, berichtigte Fassung S. 2088, und BGBl I 1977 S. 436) eine Bemessung des Arbeitsentgelts von 5 % der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) fest.
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    § 41 Absatz 1 Satz 1 und § 130 jeweils in Verbindung mit § 37 Absätze 2 und 4, § 43 Absätze 1 und 2 und § 198 Absatz 3 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) - vom 16. März 1976 (Bundesgesetzbl. I Seite 581, berichtigt Seite 2088 und 1997 I Seite 436), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzbl. I Seite 160), sind nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Rn. 3 Das Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) - vom 16. März 1976 (BGBl I S. 581) setzt dem Strafvollzug das Ziel, den Strafgefangenen zu resozialisieren.

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