Gesetzgebung
| BGBl. 1950 S. 335 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 32, ausgegeben am 28.07.1950, Seite 335
- Gesetz über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950)
- vom 27.07.1950
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
So waren entsprechende Fragen bereits nach § 5 Satz 1 in Verbindung mit Anlage l Abschnitt I des Volkszählungsgesetzes vom 27. Juli 1950 (BGBl. I S. 335), nach § 3 Nr. 1 Buchst. a in Verbindung mit § 6 Nr. 1 des Volkszählungsgesetzes vom 13. April 1961 (BGBl. I S. 437) und nach § 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Nr. 1 des Volkszählungsgesetzes vom 14. April 1969 (BGBl. I S. 292) vorgesehen. - BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 33.91
Volkszählung - Einwohnerzahl einer Gemeinde - NATO Streitkräfte
Hinzuweisen ist insoweit zunächst auf § 4 des Volkszählungsgesetzes vom 27. Juli 1950 (BGBl. I S. 335), nach dessen Absatz 1 Nr. 2 neben den in Nr. 1 genannten Angehörigen der Besatzungsstreitkräfte auch deren Familienangehörige ausdrücklich von der Volkszählung ausgenommen waren.
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