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19.05.1995

Bundestag - Drucksache 13/1439

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 795   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,32876
BGBl. I 1998 S. 795 (https://dejure.org/1998,32876)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 30.04.1998, Seite 795
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  • vom 27.04.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge - …

    Er sieht sich lediglich nicht in der Lage, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs vom 28.4.1998 (BGBl. I S. 795) bestehende Ahndungslücke anders als durch den Verzicht auf exakte Drogengrenzwerte zu schließen.
  • OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter der …

    Der Gesetzgeber sieht sich lediglich nicht in der Lage, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 795) bestehende Ahndungslücke anders als durch den Verzicht auf exakte Drogengrenzwerte zu schließen.
  • VG Cottbus, 15.06.2017 - 1 K 2073/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 27. April 1998 (BGBl. I S. 795) wurden diese Ziele schließlich verwirklicht.
  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei …

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung zu den Auswirkungen von Haschischkonsum auf die Fahrtüchtigkeit ging vor der Neufassung des § 24 a StVO durch die Änderungsgesetze vom 27. und 28.4.1998 (BGBl. I, S. 795 und 810) dahin, daß es derzeit keinen wissenschaftlich begründbaren Grenzwert für rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum gibt, sich deshalb aus dem THC-Wert im Blut nicht verläßlich auf Fahruntüchtigkeit schließen läßt, sondern es für deren Annahme zusätzlich der Feststellung einer -- wenn auch nur geringen -- Ausfallerscheinung bedarf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.3.1993, NJW 1993, 2390 m.w.N. und Beschl. v. 2.5.1994, NJW 1994, 2428 ; ferner BayObLG, Beschl. v. 23.3.1994, NJW 1994, 2427 sowie vom 14.4.1994, NJW 1994, 2427 ).
  • OLG Hamm, 03.09.2002 - 4 St RR 133/02
    Er sieht sich lediglich nicht in der Lage, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs vom 28.4.1998 (BGBl. I S. 795) bestehende Ahndungslücke anders als durch den Verzicht auf exakte Drogengrenzwerte zu schließen.
  • AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldes; Anforderungen an den …

    Auch der Gesetzgeber ging bei Einfügung der Atemalkoholgrenzwerte in die Vorschrift des § 24 a StVG davon aus, daß diese Erfordernisse auf jeden Fall erfüllt sein müssen (vgl. die amtl. Begr., Bundestagsdrucks. 13/1439 S. 4).
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