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11.11.1997

Bundestag - Drucksache 13/8962

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 3223   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,29649
BGBl. I 1997 S. 3223 (https://dejure.org/1997,29649)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben am 30.12.1997, Seite 3223
  • Gesetz zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. Verjährungsgesetz - 3. VerjG)
  • vom 22.12.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der …

    Rn. 32 Die Verfolgung des Deliktes nach § 227 Abs. 1 i.V. mit § 112 StGB-DDR, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht war und für das nach § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB-DDR eine Verjährungsfrist von fünf Jahren galt, ist jedoch mit Ablauf des 2. Oktober 2000 verjährt (§ 315a Abs. 2 EGStGB i.d.F. des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997, BGBl I 3223).

    Diejenigen Vorschriften, die die Verjährung von nach dem Strafrecht der DDR begangenen Straftaten ergänzend regeln ((1.) Verjährungsgesetz vom 26. März 1993, BGBl I 392; 2. Verjährungsgesetz vom 27. September 1993, BGBl I 1657, und 3. Verjährungsgesetz vom 22. Dezember 1997, BGBl I 3223), berühren den nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Strafanspruch nicht, dessen Verjährung unter keinem Gesichtspunkt gehemmt ist.

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH …

    Insbesondere wurde - entgegen der Ansicht der Verteidigung - durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl I 3223) die Verjährung auch für die nach dem 31. Dezember 1992 begangenen Taten verlängert, so daß Verjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH NStZ 2001, 248; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem …

    Rn. 17 Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 27. Januar 2003 im einzelnen zutreffend darlegt, steht einer Verfolgungsverjährung der Tat Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3223) entgegen.
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten; …

    Deshalb folgt dieses Ergebnis nicht bereits aus Art. 315a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I. 3223), wonach die Verfolgung von Taten, die in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begangen worden sind und die - wie der sexuelle Mißbrauch eines Kindes nach § 148 Abs. 1 StGB-DDR - im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind, frühestens mit Ablauf des 2. Oktober 2000 verjährt.
  • BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00

    Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung

    ob Artikel 315a Absatz 2 EGStGB in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. VerjG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl I S. 3223) mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.

    Art. 315a Abs. 2 EGStGB wurde sodann durch das Gesetz zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. Verjährungsgesetz) vom 22. Dezember 1997 (BGBl I S. 3223) in die nunmehr geltende Fassung abgeändert.

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit …

    Rn. 5 Bezüglich dieser Tat ist - worauf die Revisionsführerin und der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen haben - Strafverfolgungsverjährung noch nicht eingetreten, weil insoweit Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl I 3223) entgegensteht.
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage

    ob Art. 315a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. VerjG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl I S. 3223) verfassungsgemäß ist.
  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 3/01

    Verjährung einer vor der Wiedervereinigung begangenen Vergewaltigung; Frage nach …

    Diese wurde durch das 2. Verjährungsgesetz vom 27. September 1993 (BGBl I 1657) und das 3. Verjährungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl I 3223) letztlich bis zum 2. Oktober 2000 verlängert (Art. 315 a Abs. 2 Alt. 1 EGStGB).
  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 367/01

    Verfolgungsverjährung; 3. Verjährungsgesetz; Beitrittsgebiet (Delikte allgemeiner …

    Mithin ist nach Art. 315a Abs. 2 EGStGB (i. d. F. des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997, BGBl. I 3223) vor Ablauf des 2. Oktober 2000 keine Verjährung eingetreten.
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum; Schwierigkeit und Umfang der …

    Die Regelung gilt nach dem 3. Verjährungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3223) nunmehr bis zum 31. Dezember 2000.
  • BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 242/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet (auf im einzelnen aber nicht im Ziel …

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