Gesetzgebung
| BGBl. I 1976 S. 1278 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.05.1976, Seite 1278
- Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRÄndG)
- vom 25.05.1976
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Anläßlich der Einfügung der die Fahrerlaubnis betreffenden Ausnahmeregelung in das Bundeszentralregistergesetz durch das Gesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl I S. 1278) hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Ausnahme des jetzigen § 52 Abs. 1 Nr. 4 im Interesse einer ausreichenden Berücksichtigung sicherheitsrechtlicher Bedürfnisse auf die Untersagung der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes und die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst zu erstrecken (BTDrucks 7/4328 S. 16). - BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
Kein Ausschluss der Wählbarkeit zum Bürgermeister wegen getilgter Verurteilung
Zum einen sind in § 50 Nr. 1 bis 4 der hier noch maßgeblichen alten Fassung (jetzt Absatz 1 Nr. 1 bis 4) detailliert die Fälle festgelegt, bei denen - und nur bei denen - vom Verwertungsverbot abgewichen werden darf; sie sind - abgesehen von geringfügigen Ergänzungen der Nr. 4 - insbesondere im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs erweitert (und nicht nur klargestellt) worden durch die Einfügung eines Absatzes 2 durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278, vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 17. Dezember 1976 a.a.O.). - BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
Verkehrszentralregister - Verwertung von getilgten Eintragungen - Lockerung des …
- BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79
Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der …
Die Überliegefrist ist durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl I S. 1278) gesetzlich geregelt worden. - BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75
Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz …
Zwar ist inzwischen durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRÄndG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278) mit Wirkung vom 1. Juni 1976 § 50 Abs. 2 in das Bundeszentralregistergesetz eingefügt worden, wonach, abweichend von § 49 Abs. 1 eine frühere Tat in Verfahren, die die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis betreffen, berücksichtigt werden darf, wenn sie in das Verkehrszentralregister einzutragen war. - BVerwG, 17.12.1976 - VII C 52.74
Erteilung einer Fahrerlaubnis - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76
Entziehung einer Fahrerlaubnis - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 73.74
Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis - Alkohol im Verkehr
- BVerwG, 02.01.1979 - 7 B 224.78
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Nichtzulassung der Revision mangels …
Grundsätzliche Bedeutung, die als geltend gemacht allein in Betracht kommt, kommt der Rechtssache nämlich nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß in einem auf Erteilung der Fahrerlaubnis gerichteten Verfahren bereits getilgte oder tilgungsreife Eintragungen über Verkehrsstraftaten auf Grund der Neufassung des § 50 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes durch Gesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278) berücksichtigt werden dürfen, dies auch dann, wenn zur Zeit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde über den Antrag die Neufassung des § 50 Abs. 2 a.a.O. noch nicht galt.
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