Bundeszentralregistergesetz
Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
Vierter Abschnitt - Tilgung (§§ 45 - 50) |
(1) 1Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, daß Eintragungen entgegen den §§ 45, 46 zu tilgen sind, falls die Vollstreckung erledigt ist und das öffentliche Interesse der Anordnung nicht entgegensteht. 2Die Registerbehörde soll das erkennende Gericht und die sonst zuständige Behörde hören. 3Betrifft die Eintragung eine Verurteilung, durch welche eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist, so soll sie auch die Stellungnahme eines oder einer in der Psychiatrie erfahrenen medizinischen Sachverständigen einholen.
(2) Hat der Verurteilte infolge der Verurteilung durch ein Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, oder das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, verloren, so darf eine Anordnung nach Absatz 1 nicht ergehen, solange er diese Fähigkeit oder dieses Recht nicht wiedererlangt hat.
(3) 1Gegen die Ablehnung einer Anordnung nach Absatz 1 steht dem Antragsteller innerhalb zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde zu. 2Hilft die Registerbehörde der Beschwerde nicht ab, so entscheidet das Bundesministerium der Justiz.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches vom 04.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
09.12.2022 | Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches | 04.12.2022 | |
29.07.2017 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes | 18.07.2017 | |
01.01.2007 | Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz | 17.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 49 BZRG
322 Entscheidungen zu § 49 BZRG in unserer Datenbank:
- KG, 10.08.2015 - 4 VAs 14/15
Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister
- BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (effektiver ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 29.08.2014 - 4 VAs 48/12
Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Zentralregister
- KG, 29.08.2014 - 4 VAs 48/12
- OVG Niedersachsen, 25.01.2024 - 13 LA 1/24
Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Härte; Einbürgerung; ernstliche ...
- KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13
Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung ...
- BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
Kein Ausschluss der Wählbarkeit zum Bürgermeister wegen getilgter Verurteilung
- VG Mainz, 06.09.2018 - 4 L 737/18
Abschiebung, Abschiebungshindernis, Aufenthalt, Aufenthaltsbeendigung, ...
- KG, 21.08.2007 - 1 VAs 50/07
Bundeszentralregister: Entscheidung der Registerbehörde über die vorzeitige ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 1076/19
Anforderungen an das Erlöschen einer Ausbildungsduldung
- VG Gelsenkirchen, 09.10.2007 - 11 L 1067/07
Aufenthaltserlaubnis, Bundeszentralregister
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 49 BZRG
03.01.1974 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 49 Abs. 1, § 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie § 61 des Bundeszentralregistergesetzes vom 18. März 1971) | BGBl. I S. 46 |
Querverweise
Auf § 49 BZRG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Auskunft aus dem Register
- 3. - Auskünfte an Behörden
- § 43a (Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen)
- Internationaler Austausch von Registerinformationen
- § 56 (Behandlung von Eintragungen)
- Das Erziehungsregister
- § 63 (Entfernung von Eintragungen)