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   BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13   

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https://dejure.org/2014,24342
BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 EGGVG; § 24 Abs. 1 EGGVG; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 42 Abs. 2 VwGO; § 49 Abs. 1 BZRG
    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (effektiver Rechtsschutz gegen die Versagung der Tilgung durch die Registerbehörde; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Darlegungsanforderungen; Inbezugnahme von Schriftstücken; erforderliche Begründungstiefe ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 49 Abs 1 S 1 BZRG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 11).

    Es darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, Rn. 11; Beschluss vom 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19).

    Formerfordernisse dürfen daher nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 11).

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).

    Wie diese zielt es auf die Abwehr staatlicher Eingriffe in grundrechtlich geschützte Interessen der Betroffenen (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 12).

    (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 14).

    Es kann vielmehr im Unterschied zu den Anforderungen im Klageerzwingungsverfahren zur Darstellung des Sachverhalts auf der Antragsschrift beiliegende Anlagen Bezug genommen werden (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 15; OLG Celle, aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auslegung und Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG durch die Oberlandesgerichte haben dem Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) und eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherzustellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 -, juris, Rn. 12).
  • BGH, 10.10.2018 - IV AR (VZ) 1/18

    Erlass einer Annahmeanordnung auf Antrag der hinterlegenden Person i.R.d.

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob hierfür eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Rechtsverletzung erforderlich ist oder ob - wie die Rechtsbeschwerde meint - lediglich ein Sachverhalt vorgetragen werden muss, der eine Rechtsverletzung möglich erscheinen lässt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13, juris Rn. 14; NStZ-RR 2013, 187 [juris Rn. 14]; jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.11.2017 - 5 VAs 26/17

    Voraussetzungen der vorzeitigen Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister

    Rspr. des Kammergerichts, vgl. nur Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 VAs 16/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 24 EGGVG Rdn. 1 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der geforderten schlüssigen Darlegung einer Rechtsverletzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rdn. 14).

    Diese Unterlagen und der ursprüngliche Antrag sind auch nicht (was unter Umständen genügen kann, vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rdn. 15 f.) als Anlagen eingereicht worden.

  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 04.08.2021 - 1 VAs 77/21

    Abweichen vom Vollstreckungsplan; Schutzwürdigkeit eines Arbeitsverhältnisses

    Diesen Anforderungen wird die Antragsschrift jedenfalls in der Zusammenschau mit dem ihr beigefügten Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft und der Bescheinigung des Arbeitgebers, aus denen sich weitere Informationen zum Sachverhalt ergeben, noch gerecht (zur Zulässigkeit der Beifügung und Inbezugnahme von Schriftstücken bei einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 -, Rn. 15, juris).
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