Bundesverfassungsgerichtsgesetz
III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d) |
15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 95a) |
(1) 1Liegen die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 Buchstabe b vor und ist die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, kann die Kammer der Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. 2Der Beschluß steht einer Entscheidung des Senats gleich. 3Eine Entscheidung, die mit der Wirkung des § 31 Abs. 2 ausspricht, daß ein Gesetz mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar oder nichtig ist, bleibt dem Senat vorbehalten.
(2) Auf das Verfahren finden § 94 Abs. 2 und 3 und § 95 Abs. 1 und 2 Anwendung.
Rechtsprechung zu § 93c BVerfGG
2.393 Entscheidungen zu § 93c BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt ...
- BVerfG, 21.03.2022 - 1 BvR 2650/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung ...
- BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1419/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Fortdauer der ...
- BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gegen ihre Entlassung als ...
- BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung verletzt ...
- BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
- BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvR 2588/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtliche Verurteilung des ...
- BVerfG, 10.02.2022 - 2 BvR 2247/19
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ingewahrsamnahme ...
- BVerfG, 21.04.2022 - 1 BvR 812/22
Erfolgreicher Eilantrag gegen eine einstweilige Verfügung einer Pressekammer ohne ...
- BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Studentin betreffend die Versagung der ...
Querverweise
Auf § 93c BVerfGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 23