Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d) |
| 15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 95a) |
(1) 1Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. 2Sie ist unanfechtbar. 3Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
(2) 1Solange und soweit der Senat nicht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden hat, kann die Kammer alle das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen erlassen. 2Eine einstweilige Anordnung, mit der die Anwendung eines Gesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt wird, kann nur der Senat treffen; § 32 Abs. 7 bleibt unberührt. 3Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § 32 Abs. 3.
(3) 1Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen Beschluß. 2Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter ihr zustimmen.
Rechtsprechung zu § 93d BVerfGG
5.336 Entscheidungen zu § 93d BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1668/17
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen ...
- BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung ...
- BVerfG, 15.05.2017 - 2 BvR 865/17
Nichtannahmebeschluss: Maßnahmen von EU-Organen (hier: Beschlüsse und weitere ...
- BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 ...
- BVerfG, 22.06.2015 - 1 BvR 1326/15
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung der Entziehung ...
- BVerfG, 17.12.2021 - 1 BvR 2009/21
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 ...
- BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2217/21
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 ...
- BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 3/21
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 ...
- BVerfG, 15.04.2020 - 2 BvR 43/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 ...
- BVerfG, 27.06.2022 - 2 BvR 1000/22
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 ...