Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d) |
| 15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 95a) |
(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.
(2) 1Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. 2Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.
(3) Das Recht, eine Verfassungsbeschwerde an das Landesverfassungsgericht nach dem Recht der Landesverfassung zu erheben, bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 90 BVerfGG
5.080 Entscheidungen zu § 90 BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine ...
- BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines ...
- BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 2077/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes ...
- BFH, 14.11.2023 - IX K 2/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 10.10.2023 IX K 1/21 - ...
- BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
Begründete, aber unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ...
- BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren ...
- OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18
Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvQ 5/24
Unzulässiger Eilantrag mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität
- BFH, 10.10.2023 - IX K 1/21
Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht
- BVerfG, 28.09.2023 - 1 BvR 1740/23
Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung ...
§ 90 BVerfGG in Nachschlagewerken
- § 90 BVerfGG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Rechtswegerschöpfung
Verfassungsbeschwerde
Querverweise
Auf § 90 BVerfGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- § 15a
Redaktionelle Querverweise zu § 90 BVerfGG:
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- § 13 Nr. 8a
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 34 II
- Grundgesetz (GG)
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 93 I Nr. 4a