Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) |
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Rechtsprechung zu Art. 20 GG
35.534 Entscheidungen zu Art. 20 GG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Polizeioberkommissars ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22
Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig ...
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20 Corona
Hauptsachanträge gegen infektionsschutzrechtliche Betriebsuntersagungen des ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20 Corona
Hauptsachanträge gegen infektionsschutzrechtliche Betriebsuntersagungen des ...
- BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20 Corona
Hauptsachanträge gegen infektionsschutzrechtliche Betriebsuntersagungen des ...
- BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21
Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren ...
- BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig
- OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
Art. 20 GG in Nachschlagewerken
- Art. 20 GG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Vorrang der Verfassung
Souveränität
Vorrang des Gesetzes
Volk
Verfassungsmäßige Ordnung
Staatsziel
Staatsgewalt
Gesetzgebung
Vertrauensschutz
Ewigkeitsklausel
Demokratie
Rechtsprechung
Gewaltenteilung
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht)
Widerstandsrecht
Sozialstaat
- Art. 20 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Abschiebung
Betreuungsgerichtshilfe
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Vormundschaftsgerichtshilfe
Querverweise
Auf Art. 20 GG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundgesetz (GG)
- VII. Die Gesetzgebung des Bundes
- Art. 79
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 93
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 90
Redaktionelle Querverweise zu Art. 20 GG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gemeinsame Vorschriften
- § 92 II (Begriffsbestimmungen)
- Verfassung (Verf)
- Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen
- IV. Die Gesetzgebung
- Art. 58