Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) |
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Rechtsprechung zu Art. 27 GG
14 Entscheidungen zu Art. 27 GG in unserer Datenbank:
- VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
Aufenthaltstitel für Mitglieder von Schiffsbesatzungen
- VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 59/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ausreisefrist
- VG Schleswig, 14.11.2013 - 4 B 58/13
Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für Besatzungsmitglieder eines ...
- FG Düsseldorf, 19.09.2014 - 12 K 1857/12
Anwendbarkeit von § 9 Nr. 3 GewStG auf Binnenschiffe
- VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 57/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ausreisefrist
- VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ausreisefrist
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
- FG Niedersachsen, 21.06.2017 - 14 K 316/16
Lohnsteuer Nachforderung Januar 2013 - November 2015
- FG Hamburg, 15.12.2020 - 2 K 143/18
Tonnagebesteuerung: Auflösung des Unterschiedsbetrags - Veräußerungs- bzw. ...
- OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 27 GG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 4 (Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Allgemeine Vorschriften
- Geltungsbereich
- § 5 (Räumliche Geltung)
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Grundsätze und Begriffsbestimmungen
- Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
- § 13 II (Reeder, Seeleute und Deutsche Seeschiffe)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
- Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
- § 194 (Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen)