Ordnungswidrigkeitengesetz
(Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602)zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. I S. 349) m.W.v. 23.12.2025
Stand: 01.01.2026 aufgrund Gesetzes vom 08.12.2025 (BGBl. I S. 319)
Erster TeilAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34)
Erster AbschnittGeltungsbereich (§§ 1 - 7)
§ 1Begriffsbestimmung
§ 2Sachliche Geltung
§ 3Keine Ahndung ohne Gesetz
§ 4Zeitliche Geltung
§ 5Räumliche Geltung
§ 6Zeit der Handlung
§ 7Ort der Handlung
Zweiter AbschnittGrundlagen der Ahndung (§§ 8 - 16)
§ 8Begehen durch Unterlassen
§ 9Handeln für einen anderen
§ 10Vorsatz und Fahrlässigkeit
§ 11Irrtum
§ 12Verantwortlichkeit
§ 13Versuch
§ 14Beteiligung
§ 15Notwehr
§ 16Rechtfertigender Notstand
Dritter Abschnitt
Vierter Abschnitt
Fünfter AbschnittEinziehung von Gegenständen (§§ 22 - 29)
§ 22Einziehung von Gegenständen
§ 23Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
§ 24Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 25Einziehung des Wertersatzes
§ 26Wirkung der Einziehung
§ 27Selbständige Anordnung
§ 28Entschädigung
§ 29Sondervorschrift für Organe und Vertreter
Sechster Abschnitt
§ 29aEinziehung des Wertes von Taterträgen
§ 30Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Siebenter AbschnittVerjährung (§§ 31 - 34)
Zweiter TeilBußgeldverfahren (§§ 35 - 110c)
Erster Abschnitt
§ 35Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
§ 36Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
§ 37Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
§ 38Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten
§ 39Mehrfache Zuständigkeit
§ 40Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft
§ 41Abgabe an die Staatsanwaltschaft
§ 42Übernahme durch die Staatsanwaltschaft
§ 43Abgabe an die Verwaltungsbehörde
§ 44Bindung der Verwaltungsbehörde
§ 45Zuständigkeit des Gerichts
Zweiter Abschnitt
§ 46Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
§ 47Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
§ 48(weggefallen)
§ 49Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
§ 49aVerfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 49bVerfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
§ 49cDateiregelungen
§ 49dSchutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte
§ 50Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
§ 51Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde
§ 52Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dritter AbschnittVorverfahren (§§ 53 - 64)
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 53 - 55)
II. Verwarnungsverfahren (§§ 56 - 58)
§ 56Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
§ 57Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes
§ 58Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung
III. Verfahren der Verwaltungsbehörde (§§ 59 - 62)
§ 59Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten
§ 60Verteidigung
§ 61Abschluß der Ermittlungen
§ 62Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft (§§ 63 - 64)
Vierter AbschnittBußgeldbescheid (§§ 65 - 66)
Fünfter Abschnitt
I. Einspruch (§§ 67 - 70)
§ 67Form und Frist
§ 68Zuständiges Gericht
§ 69Zwischenverfahren
§ 70Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs
II. Hauptverfahren (§§ 71 - 78)
§ 71Hauptverhandlung
§ 72Entscheidung durch Beschluß
§ 73Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
§ 74Verfahren bei Abwesenheit
§ 75Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung
§ 76Beteiligung der Verwaltungsbehörde
§ 77Umfang der Beweisaufnahme
§ 77aVereinfachte Art der Beweisaufnahme
§ 77bAbsehen von Urteilsgründen
§ 78Weitere Verfahrensvereinfachungen
III. Rechtsmittel (§§ 79 - 80a)
Sechster AbschnittBußgeld- und Strafverfahren (§§ 81 - 83)
§ 81Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren
§ 82Bußgelderkenntnis im Strafverfahren
§ 83Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Siebenter Abschnitt
§ 84Wirkung der Rechtskraft
§ 85Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 86Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren
Achter Abschnitt
§ 87Anordnung der Einziehung
§ 88Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Neunter Abschnitt
§ 89Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
§ 90Vollstreckung des Bußgeldbescheides
§ 91Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
§ 92Vollstreckungsbehörde
§ 93Zahlungserleichterungen
§ 94Verrechnung von Teilbeträgen
§ 95Beitreibung der Geldbuße
§ 96Anordnung von Erzwingungshaft
§ 97Vollstreckung der Erzwingungshaft
§ 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende
§ 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
§ 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung
§ 101Vollstreckung in den Nachlaß
§ 102Nachträgliches Strafverfahren
§ 103Gerichtliche Entscheidung
§ 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
Zehnter Abschnitt
I. Verfahren der Verwaltungsbehörde (§§ 105 - 108)
§ 105Kostenentscheidung
§ 106Kostenfestsetzung
§ 107Gebühren und Auslagen
§ 108Rechtsbehelf und Vollstreckung
II. Verfahren der Staatsanwaltschaft (§ 108a)
§ 108a
III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 109)
§ 109
IV. Auslagen des Betroffenen (§ 109a)
§ 109a
Elfter Abschnitt
§ 110
Zwölfter Abschnitt
Dritter TeilEinzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111 - 131)
Erster Abschnitt
§ 111Falsche Namensangabe
§ 112Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans
§ 113Unerlaubte Ansammlung
§ 114Betreten militärischer Anlagen
§ 115Verkehr mit Gefangenen
Zweiter Abschnitt
§ 116Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
§ 117Unzulässiger Lärm
§ 118Belästigung der Allgemeinheit
§ 119Grob anstößige und belästigende Handlungen
§ 120Verbotene Ausübung der Prostitution
§ 121Halten gefährlicher Tiere
§ 122Vollrausch
§ 123Einziehung; Unbrauchbarmachung
Dritter Abschnitt
§ 124Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
§ 125Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
§ 126Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
§ 127Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
§ 128Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
§ 129Einziehung
Vierter Abschnitt
§ 130
Fünfter Abschnitt
§ 131