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Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
| Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89 - 104) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Ordnungswidrigkeitengesetz (https://dejure.org/gesetze/OWiG/__paste_norm__.html)
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§ 89Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
§ 90Vollstreckung des Bußgeldbescheides
§ 91Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
§ 92Vollstreckungsbehörde
§ 93Zahlungs-
erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
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erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
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Rechtsprechung zu § 89 OWiG
36 Entscheidungen zu § 89 OWiG in unserer Datenbank:
- VG München, 28.04.2025 - M 30 E 25.278
Bayerisches Lobbyregistergesetz, Feststellungsbegehren, Antrag auf Erlass einer ...
- VGH Bayern, 30.01.2023 - 11 CS 22.2007
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- VG Köln, 17.02.2021 - 1 L 166/21
- VG Karlsruhe, 31.05.2017 - 4 K 5266/17
Fehlerhafte Rechtswegverweisung; anzuwendende Verfahrensvorschriften
- VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
Landesdüngeverordnung
- AG Calw, 26.06.2025 - 1 Ls 34 Js 29889/23
- VG Göttingen, 24.03.2023 - 1 B 63/23
Spielhalle; Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Zertifizierung; ...
- AG Viechtach, 23.08.2007 - 3 OWi 5095-517830-6/9
Zur Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Euro
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
Querverweise
Auf § 89 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 108 (Rechtsbehelf und Vollstreckung)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Kartellbehörden
- Behördenzusammenarbeit
- § 50c (Vollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden)