Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
| Achter Abschnitt - Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§§ 87 - 88) |
(1) Hat die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung zu entscheiden (§ 30), so ist sie auch für die Anordnung der Verfahrensbeteiligung und die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder einer anderen Person, die als Verteidiger bestellt werden darf, zuständig (§ 444 Abs. 1, § 428 Absatz 2 der Strafprozessordnung); § 60 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) 1Im selbständigen Verfahren setzt die Verwaltungsbehörde die Geldbuße in einem selbständigen Bußgeldbescheid fest. 2Zuständig ist die Verwaltungsbehörde, die im Falle der Verfolgung einer bestimmten Person zuständig wäre; örtlich zuständig ist auch die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die juristische Person oder Personenvereinigung ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
(3) § 87 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
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Rechtsprechung zu § 88 OWiG
29 Entscheidungen zu § 88 OWiG in unserer Datenbank:
- KG, 06.12.2021 - 3 Ws 250/21
Mieterdaten - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der ...
- OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19
Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des ...
- BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21
- BGH, 10.03.2025 - KRB 101/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- OLG Jena, 06.11.2019 - 1 OLG 171 SsBs 75/18
Bußgeldverfahren gegen die juristische Person und das handelnde Organ: ...
- OLG Oldenburg, 21.11.2022 - 2 Ss OWi 170/22
Zulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs einer nebenbeteiligten juristischen ...
- AG Tübingen, 19.08.2011 - 11 OWi 19 Js 6029/11
Einheitliche Entscheidung bei Festsetzung einer Geldbuße im Bußgeldverfahren ...
- BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00
Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für ...
- OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung; ...
- OLG Hamm, 24.06.2021 - 5 RBs 107/21
Bußgeldbescheid; formelle Anforderungen; Nebenbeteiligte; Verfahrensgrundlage; ...
Querverweise
Auf § 88 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Sanktionen
- § 41 (Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren)