Das neue Bundesdatenschutzgesetz gilt seit dem 25. Mai 2018. Zur alten Fassung.
Deutschland

Bundesdatenschutzgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2097), in Kraft getreten am 25.05.2018

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 414) m.W.v. 01.06.2023 (rückwirkend)

Teil 1
Kapitel 1

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2

§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen

§ 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume

Kapitel 3

§ 5 Benennung

§ 6 Stellung

§ 7 Aufgaben

Kapitel 4

§ 8 Errichtung

§ 9 Zuständigkeit

§ 10 Unabhängigkeit

§ 11 Ernennung und Amtszeit

§ 12 Amtsverhältnis

§ 13 Rechte und Pflichten

§ 14 Aufgaben

§ 15 Tätigkeitsbericht

§ 16 Befugnisse

Kapitel 5

§ 17 Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle

§ 18 Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

§ 19 Zuständigkeiten

Kapitel 6

§ 20 Gerichtlicher Rechtsschutz

§ 21 Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission

Teil 2
Kapitel 1
Abschnitt 1

§ 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

§ 23 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen

§ 24 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen

§ 25 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen

Abschnitt 2

§ 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

§ 27 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

§ 28 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken

§ 29 Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten

§ 30 Verbraucherkredite

§ 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

Kapitel 2

§ 32 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

§ 33 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

§ 34 Auskunftsrecht der betroffenen Person

§ 35 Recht auf Löschung

§ 36 Widerspruchsrecht

§ 37 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Kapitel 3

§ 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen

§ 39 Akkreditierung

Kapitel 4

§ 40 Aufsichtsbehörden der Länder

Kapitel 5
Sanktionen (§§ 41 - 43)

§ 41 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren

§ 42 Strafvorschriften

§ 43 Bußgeldvorschriften

Kapitel 6

§ 44 Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter

Teil 3
Kapitel 1

§ 45 Anwendungsbereich

§ 46 Begriffsbestimmungen

§ 47 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 2

§ 48 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

§ 49 Verarbeitung zu anderen Zwecken

§ 50 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken

§ 51 Einwilligung

§ 52 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen

§ 53 Datengeheimnis

§ 54 Automatisierte Einzelentscheidung

Kapitel 3

§ 55 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen

§ 56 Benachrichtigung betroffener Personen

§ 57 Auskunftsrecht

§ 58 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung

§ 59 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

§ 60 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten

§ 61 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit

Kapitel 4

§ 62 Auftragsverarbeitung

§ 63 Gemeinsam Verantwortliche

§ 64 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung

§ 65 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten

§ 66 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

§ 67 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

§ 68 Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten

§ 69 Anhörung der oder des Bundesbeauftragten

§ 70 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

§ 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

§ 72 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen

§ 73 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen

§ 74 Verfahren bei Übermittlungen

§ 75 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung

§ 76 Protokollierung

§ 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen

Kapitel 5

§ 78 Allgemeine Voraussetzungen

§ 79 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien

§ 80 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien

§ 81 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten

Kapitel 6

§ 82 Gegenseitige Amtshilfe

Kapitel 7

§ 83 Schadensersatz und Entschädigung

§ 84 Strafvorschriften

Teil 4

§ 85 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten

§ 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen

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