Bundesdatenschutzgesetz
| Teil 2 - Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (§§ 22 - 44) |
| Kapitel 1 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 22 - 31) |
| Abschnitt 1 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken (§§ 22 - 25) |
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch nichtöffentliche Stellen ist zulässig, wenn
sofern nicht die Interessen der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegen.
(2) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 679/2016 zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 und ein Ausnahmetatbestand nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 679/2016 oder nach § 22 vorliegen.
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Rechtsprechung zu § 24 BDSG
33 Entscheidungen zu § 24 BDSG in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
Beseitigungsanspruch und datenschutzkonforme Auskunft bei unzulässiger ...
- BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18
Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 W 27/18
Zum Antrag nach Art. 14 Abs. 3, 15 Abs. 5 S. 4 TMG, einem Diensteanbieter zu ...
- OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 W 27/18
- BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1743/16
Strategische Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung durch den BND im Bereich der ...
- LAG Düsseldorf, 26.02.2025 - 12 Sa 817/23
Betriebsratsvergütung; Stufenklage; Auskunft; variable Vergütung; Restricted ...
- OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 20 U 63/19
Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas; Vorbereitung und Durchsetzung ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 13.03.2023 - 10 A 1443/19
Speicherdauer Videoüberwachung; Videoüberwachung an einer ...
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.991
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Fahrtenbuchauflage
- LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung
§ 24 BDSG in Nachschlagewerken
- § 24 BDSG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Querverweise
Auf § 24 BDSG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Zentralstelle
- § 12 (Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem)