Hier: Bundeskriminalamtgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung | Zur neuen Fassung
Deutschland

Bundeskriminalamtgesetz
(Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten)

Gesetz vom 07.07.1997 (BGBl. I S. 1650), in Kraft getreten am 01.08.1997

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 01.06.2017 (BGBl. I S. 1354) m.W.v. 25.05.2018
Alte Fassung

Abschnitt 1

§ 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

§ 2 Zentralstelle

§ 3 Internationale Zusammenarbeit

§ 4 Strafverfolgung

§ 4a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

§ 5 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes

§ 6 Zeugenschutz

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 7 Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle

§ 8 Dateien der Zentralstelle

§ 9 Sonstige Dateien der Zentralstelle

§ 9a Projektbezogene gemeinsame Dateien

§ 10 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich

§ 11 Polizeiliches Informationssystem

§ 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem

§ 13 Unterrichtung der Zentralstelle

Unterabschnitt 2

§ 14 Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich

§ 14a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 15 Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich

§ 15a Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem

Unterabschnitt 3

§ 16 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

§ 17 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung

§ 18 Koordinierung bei der Strafverfolgung

§ 19 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder

§ 20 Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren

Unterabschnitt 3a

§ 20a Allgemeine Befugnisse

§ 20b Erhebung personenbezogener Daten

§ 20c Befragung und Auskunftspflicht

§ 20d Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

§ 20e Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 20f Vorladung

§ 20g Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 20h Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen

§ 20i Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

§ 20j Rasterfahndung

§ 20k Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

§ 20l Überwachung der Telekommunikation

§ 20m Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten

§ 20n Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten

§ 20o Platzverweisung

§ 20p Gewahrsam

§ 20q Durchsuchung von Personen

§ 20r Durchsuchung von Sachen

§ 20s Sicherstellung

§ 20t Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

§ 20u Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen

§ 20v Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung

§ 20w Benachrichtigung

§ 20x Übermittlung an das Bundeskriminalamt

§ 20y Aufenthaltsvorgabe, Kontaktverbot

§ 20z Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Unterabschnitt 4

§ 21 Allgemeine Befugnisse

§ 22 Erhebung personenbezogener Daten

§ 23 Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 24 Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt

§ 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Unterabschnitt 5

§ 26 Befugnisse

Abschnitt 3

§ 27 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe

§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten

§ 28 Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien

§ 29 Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung

§ 30 Weitere Verwendung von Daten

§ 31 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern

§ 32 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien

§ 33 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten

§ 34 Errichtungsanordnung

§ 35 Ergänzende Regelungen

§ 36 Erlaß von Verwaltungsvorschriften

§ 37 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 38 Einschränkung von Grundrechten

Abschnitt 4

§ 39 Strafvorschriften

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht