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Hier: Bundeskriminalamtgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung | Zur neuen Fassung
Deutschland

Bundeskriminalamtgesetz
(Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten)

Gesetz vom 07.07.1997 (BGBl. I S. 1650), in Kraft getreten am 01.08.1997

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 01.06.2017 (BGBl. I S. 1354) m.W.v. 25.05.2018
Alte Fassung

Abschnitt 1

§ 1Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

§ 2Zentralstelle

§ 3Internationale Zusammenarbeit

§ 4Strafverfolgung

§ 4aAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

§ 5Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes

§ 6Zeugenschutz

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 7Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle

§ 8Dateien der Zentralstelle

§ 9Sonstige Dateien der Zentralstelle

§ 9aProjektbezogene gemeinsame Dateien

§ 10Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich

§ 11Polizeiliches Informationssystem

§ 12Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem

§ 13Unterrichtung der Zentralstelle

Unterabschnitt 2

§ 14Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich

§ 14aÜbermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 15Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich

§ 15aNachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem

Unterabschnitt 3

§ 16Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

§ 17Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung

§ 18Koordinierung bei der Strafverfolgung

§ 19Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder

§ 20Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren

Unterabschnitt 3a

§ 20aAllgemeine Befugnisse

§ 20bErhebung personenbezogener Daten

§ 20cBefragung und Auskunftspflicht

§ 20dIdentitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

§ 20eErkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 20fVorladung

§ 20gBesondere Mittel der Datenerhebung

§ 20hBesondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen

§ 20iAusschreibung zur polizeilichen Beobachtung

§ 20jRasterfahndung

§ 20kVerdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

§ 20lÜberwachung der Telekommunikation

§ 20mErhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten

§ 20nIdentifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten

§ 20oPlatzverweisung

§ 20pGewahrsam

§ 20qDurchsuchung von Personen

§ 20rDurchsuchung von Sachen

§ 20sSicherstellung

§ 20tBetreten und Durchsuchen von Wohnungen

§ 20uSchutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen

§ 20vGerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung

§ 20wBenachrichtigung

§ 20xÜbermittlung an das Bundeskriminalamt

§ 20yAufenthaltsvorgabe, Kontaktverbot

§ 20zElektronische Aufenthaltsüberwachung

Unterabschnitt 4

§ 21Allgemeine Befugnisse

§ 22Erhebung personenbezogener Daten

§ 23Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 24Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt

§ 25Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Unterabschnitt 5

§ 26Befugnisse

Abschnitt 3

§ 27Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe

§ 27aVerwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten

§ 28Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien

§ 29Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung

§ 30Weitere Verwendung von Daten

§ 31Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern

§ 32Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien

§ 33Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten

§ 34Errichtungsanordnung

§ 35Ergänzende Regelungen

§ 36Erlaß von Verwaltungsvorschriften

§ 37Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 38Einschränkung von Grundrechten

Abschnitt 4

§ 39Strafvorschriften

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