Bundeskriminalamtgesetz
| Abschnitt 1 - Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes (§§ 1 - 6) |
(1) Das Bundeskriminalamt unterstützt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung.
(2) Das Bundeskriminalamt hat zur Wahrnehmung dieser Aufgabe
(3) Das Bundeskriminalamt unterhält als Zentralstelle ein polizeiliches Informationssystem nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(4) Das Bundeskriminalamt unterhält als Zentralstelle zur Unterstützung der Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und der Gefahrenabwehr zentrale Einrichtungen und Sammlungen, insbesondere
| 1. | zentrale erkennungsdienstliche Einrichtungen und Sammlungen sowie | |
| 2. | zentrale Einrichtungen für die Fahndung nach Personen und Sachen. |
(5) 1Das Bundeskriminalamt kann die Länder auf Ersuchen bei deren Datenverarbeitung unterstützen. 2Die Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt nach den Weisungen der Länder und gemäß deren Vorschriften über die Datenverarbeitung im Auftrag.
(6) Das Bundeskriminalamt hat als Zentralstelle ferner zur Unterstützung der Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten
(7) Das Bundeskriminalamt erstattet erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Gutachten für Strafverfahren auf Anforderungen von Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
polizeilichen Angelegenheiten § 2Zentralstelle § 3Internationale Zusammenarbeit § 4Strafverfolgung § 4aAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus § 5Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes § 6Zeugenschutz
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Rechtsprechung zu § 2 BKAG
46 Entscheidungen zu § 2 BKAG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 01.10.2024 - 1 BvR 1160/19
Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
- VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.4570
Löschung personenbezogener Daten - Klageverfahren
- OLG Brandenburg, 01.03.2024 - 2 W 2/24
Prozesskostenhilfe für eine Klage eines aufenthaltsrechtlich geduldeten Kindes ...
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise ...
- VG Wiesbaden, 30.07.2021 - 6 K 421/21
Zur rechtswidrigen Verweigerung der Auskunftserteilung ohne Begründung
- OLG Köln, 16.12.2022 - 7 U 184/21
- VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16
Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition
- VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
Löschung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanksystemen
- VG Düsseldorf, 10.01.2011 - 18 K 3229/10
Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Speicherung ...
Querverweise
Auf § 2 BKAG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 37 (Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes)
- Geldwäschegesetz (GwG a.F.)
- Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung
- § 10 (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge
- Öffentliche Sicherheit
- § 174 (Manuelles Auskunftsverfahren)