Bundeskriminalamtgesetz
| Abschnitt 3 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 27 - 38) |
(1) 1Das Bundeskriminalamt hat für jede bei ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben geführte automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten in einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern bedarf, festzulegen:
2Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlaß einer Errichtungsanordnung anzuhören.
(2) Bei Dateien des polizeilichen Informationssystems bedarf die Errichtungsanordnung auch der Zustimmung der zuständigen Innenministerien und Senatsinnenverwaltungen der Länder.
(3) 1Ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung eine Mitwirkung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Stellen nicht möglich, so kann das Bundeskriminalamt, in den Fällen des Absatzes 2 im Einvernehmen mit den betroffenen Teilnehmern des polizeilichen Informationssystems, eine Sofortanordnung treffen. 2Das Bundeskriminalamt unterrichtet gleichzeitig unter Vorlage der Sofortanordnung das Bundesministerium des Innern. 3Das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 ist unverzüglich nachzuholen.
(4) In angemessenen Abständen ist die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen.
vorschriften § 37Geltung des Bundesdatenschutz-
gesetzes § 38Einschränkung von Grundrechten
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Rechtsprechung zu § 34 BKAG
21 Entscheidungen zu § 34 BKAG in unserer Datenbank:
- VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16
Zu Fragen der Aktenführung von (elektronischen) Akten
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2956/09
Anspruch auf Datenlöschung aus Gewalttäterdatei der Polizei
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 1988/09
Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2309/09
Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei
- VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Datenschutz: Löschungsanspruch; Unzulässigkeit der Speicherung; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03
Pflicht des Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung der in Dateien gespeicherten ...
- BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03
- OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LC 229/08
Vorliegen einer Rechtsverordnung für die Erhebung und Speicherung von Daten in ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09
Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung; ...
- VG Hannover, 22.05.2008 - 10 A 2412/07
Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"
- BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
Querverweise
Auf § 34 BKAG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 32 (Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien)
- Geldwäschegesetz (GwG a.F.)
- Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung
- § 10 (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen)