Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2097   

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BGBl. I 2017 S. 2097 (https://dejure.org/2017,22284)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 05.07.2017, Seite 2097
  • Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)
  • vom 30.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)

Meldungen (4)

Literatur (9)

  • zis-online.com PDF

    Die Einwilligung in strafprozessuale Zwangsmaßnahmen nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 - das Ende der freiwilligen Atemalkoholkontrolle! (Dr. Mohamad El-Ghazi; ZIS 2019, 11)

  • Telemedicus

    #NetzDG und #DSGVO - droht der Meinungsfreiheit in Deutschland ein "perfekter Sturm”? [22.04.2017]

  • cmshs-bloggt.de

    Der Beschäftigtendatenschutz - Noch ein weiter Weg

  • lto.de

    Regierungsentwurf zur Umsetzung der DSGVO: Spielraum genutzt, wo es nur geht [13.02.2017]

  • lto.de

    Bundestag verabschiedet Bundesdatenschutzgesetz: Überforderung mit Ansage

  • socialmediarecht.de

    Wie läuft das jetzt mit dem Datenschutz ab 2018 in Deutschland? DSAnpUG-EU (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU) [12.01.2017]

  • netzpolitik.org

    Große Koalition zersplittert Datenschutz und untergräbt Grundrechte

  • netzpolitik.org

    Was lange währt, wird endlich … immer noch nicht gut. Die Kritik am neuen Datenschutzgesetz im Überblick

  • rws-blog.de

    Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung [10.02.2017]

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 03.03.2017   BT   Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes
  • 17.03.2017   BT   Anhörung zur Anpassung des Datenschutzrechts
  • 22.03.2017   BT   Anhörung zu Datenschutz-Gesetz
  • 27.03.2017   BT   Kritik an geplanter Datenschutz-Novelle
  • 27.03.2017   BT   Stellungnahme zu Datenschutzgesetz
  • 18.04.2017   BT   Datenschutzrecht soll überarbeitet werden
  • 01.09.2017   BT   Rechtsrahmen für Auskunfteien reicht
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Ab diesem Zeitpunkt verdrängt die Verordnung in ihrem Anwendungsbereich die nationalen Gesetze (vgl. zum Vorrang ausdrücklich § 1 Abs. 5 BDSG in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30. Juni 2017, BGBl. I, S. 2097).
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Dieser Norm, welche § 32 Abs. 3 BDSG in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung (aF) im Sinn einer klarstellenden Funktion übernommen hat (BT-Drs. 18/11325 S. 97) , kommt indes kein Regelungsgehalt als die Datenverarbeitung durch Arbeitgeber oder Betriebsrat eigenständig erlaubender Tatbestand zu.

    Mit § 26 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 BDSG hat der Gesetzgeber hiervon Gebrauch gemacht (vgl. BT-Drs. 18/11325 S. 98 f.) .

    Bei einer auf Beschäftigtendaten bezogenen datenverarbeitenden Maßnahme des Arbeitgebers bedingt dies entsprechend der Bekundung des Gesetzgebers - welcher hierbei an die bis 24. Mai 2018 geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung anknüpft (vgl. BT-Drs. 18/11325 S. 97) - eine Abwägung widerstreitender Grundrechtspositionen im Wege praktischer Konkordanz sowie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (ausf. dazu - unter Hinzuziehung der Gesetzeshistorie und -begründung - zB Stamer/Kuhnke in Plath BDSG/DSGVO 3. Aufl. § 26 BDSG Rn. 16 ff.) .

    Das hat der Gesetzgeber durch den entsprechenden Erlaubnistatbestand in § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG klargestellt (vgl. BT-Drs. 18/11325 S. 97) .

    (2) Soweit § 26 Abs. 3 Satz 1 BDSG bei der Verarbeitung sensitiver Daten - ebenso wie § 28 Abs. 6 BDSG aF (dazu BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 40 ff., BAGE 140, 350) - darüber hinaus verlangt, dass kein Grund zu der Annahme des Überwiegens typischer schutzwürdiger Interessen von Betroffenen gegenüber den Interessen an der Verarbeitung bestehen darf (BT-Drs. 18/11325 S. 98) , ist diesem Erfordernis im Zusammenhang mit der Erfüllung einer sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgabe des Betriebsrats durch die von § 26 Abs. 3 Satz 3 BDSG angeordnete entsprechende Anwendung von § 22 Abs. 2 BDSG Rechnung getragen.

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    1.a) Die Beklagte hat die streitbefangene Anordnung auf § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a.F. gestützt; dieses Gesetz war bis zum 24. Mai 2018 in Kraft (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie 2016/680 vom 30. Juni 2017 <BGBl. I S. 2097>).

    Aufgrund dessen ist kein Raum für eine künftige Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 1 des seit 25. Mai 2018 geltenden Bundesdatenschutzgesetzes in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) - BDSG n.F. - als wortgleicher Nachfolgeregelung des § 6b Abs. 1 BDSG a.F. auf Videoüberwachungen privater Verantwortlicher.

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