Bundesdatenschutzgesetz
| Teil 3 - Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 (§§ 45 - 84) |
| Kapitel 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 48 - 54) |
(1) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist.
(2) 1Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, sind geeignete Garantien für die Rechtsgüter der betroffenen Personen vorzusehen. 2Geeignete Garantien können insbesondere sein
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Rechtsprechung zu § 48 BDSG
4 Entscheidungen zu § 48 BDSG in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 23.10.2019 - 17 K 203/19
Erfolgreiche Klage der Polizei gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten, ...
- BVerfG, 17.04.2023 - 1 BvR 176/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen zur ...
- LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2025 - 12 Qs 60/24
Beschlagnahmebeschluss, Beschlagnahmen, vertragsärztliche Versorgung, ...
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21
Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei ...