Das neue Bundesdatenschutzgesetz gilt seit dem 25. Mai 2018.

Bundesdatenschutzgesetz

   Teil 3 - Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 (§§ 45 - 84)   
   Kapitel 7 - Haftung und Sanktionen (§§ 83 - 84)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BDSG/84.html
§ 84 BDSG (https://dejure.org/gesetze/BDSG/84.html)
§ 84 BDSG
§ 84 Bundesdatenschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/BDSG/84.html)
§ 84 Bundesdatenschutzgesetz
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Textdarstellung

  

§ 84
Strafvorschriften

Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende Anwendung.

Was ist das?

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