Bundesdatenschutzgesetz
| Teil 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 1 - 21) |
| Kapitel 6 - Rechtsbehelfe (§§ 20 - 21) |
(1) 1Für Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder einer juristischen Person und einer Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines Landes über Rechte gemäß Artikel 78 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 679/2016 sowie § 61 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. 2Satz 1 gilt nicht für Bußgeldverfahren.
(2) Die Verwaltungsgerichtsordnung ist nach Maßgabe der Absätze 3 bis 7 anzuwenden.
(3) Für Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Aufsichtsbehörde ihren Sitz hat.
(4) In Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 ist die Aufsichtsbehörde beteiligungsfähig.
(5) 1Beteiligte eines Verfahrens nach Absatz 1 Satz 1 sind
| 1. | die natürliche oder juristische Person als Klägerin oder Antragstellerin und | |
| 2. | die Aufsichtsbehörde als Beklagte oder Antragsgegnerin. |
2§ 63 Nummer 3 und 4 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
(6) Ein Vorverfahren findet nicht statt.
(7) Die Aufsichtsbehörde darf gegenüber einer Behörde oder deren Rechtsträger nicht die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung anordnen.
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Rechtsprechung zu § 20 BDSG
73 Entscheidungen zu § 20 BDSG in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 08.08.2019 - AN 14 K 19.00272
Anspruch auf aufsichtliches Einschreiten in Datenschutzaufsichtsangelegenheit
- VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 14 K 18.02503
Anspruch auf Einschreiten der Datenschutzbehörde bei Videoüberwachung eines ...
- VG Bremen, 23.04.2025 - 4 K 2873/23
Nachvertragliche Haustürwerbung und DSGVO
- VG Mainz, 24.09.2020 - 1 K 584/19
Teilweise erfolgreiche Klage gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung und ...
- VG Berlin, 02.07.2025 - 1 K 108.22
Jugendhilfe: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch eines Elternteils gegenüber ...
- VG Berlin, 15.05.2025 - 1 K 143.22
Datenschutzrechtliche Abschlussnachricht: Anforderungen an die ...
- VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
Datenschutzrecht - Recht der Volkszählung
- VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21
Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der ...
- VG Mainz, 29.08.2019 - 1 L 605/19
Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der ...
- VG Mainz, 17.12.2020 - 1 K 778/19
Datenschutzrechtliche Verwarnung für einen Rechtsanwalt wegen einer ...
Querverweise
Auf § 20 BDSG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 (Anwendungsbereich des Gesetzes)