Bundesdatenschutzgesetz
Teil 2 - Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (§§ 22 - 44) |
Kapitel 3 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter (§§ 38 - 39) |
(1) 1Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 679/2016 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. 2Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 679/2016 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(2) § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) vom 20.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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26.11.2019 | Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) | 20.11.2019 |
Rechtsprechung zu § 38 BDSG
20 Entscheidungen zu § 38 BDSG in unserer Datenbank:
- BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20
Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht
Zum selben Verfahren:
- ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung
- LAG Nürnberg, 19.02.2020 - 2 Sa 274/19
Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Abberufungsschutz - Probezeit
- ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
- OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher ...
- LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 9 Sa 608/19
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO umfasst nicht den vom Anspruchsteller selbst ...
- EuGH, 05.06.2018 - C-210/16
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18
Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen
- BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18
- BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18
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- LAG Sachsen, 19.08.2019 - 9 Sa 268/18
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- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18
Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig