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Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
| Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89 - 104) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Ordnungswidrigkeitengesetz (https://dejure.org/gesetze/OWiG/__paste_norm__.html)
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§ 89Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
§ 90Vollstreckung des Bußgeldbescheides
§ 91Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
§ 92Vollstreckungsbehörde
§ 93Zahlungs-
erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
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erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
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Rechtsprechung zu § 101 OWiG
3 Entscheidungen zu § 101 OWiG in unserer Datenbank:
- LG Berlin I, 27.03.2025 - BGW1 WiL 2/22
Vollstreckung einer berufsgerichtlichen Verurteilung nach Verzicht auf die ...
- OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - 4 Kart 3/12
Vollstreckung aus einem gegen eine inzwischen durch Verschmelzung untergegangene ...
- BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70
Rückgriff - Sozialversicherungsträger - Tod des Schuldners - Erben
Querverweise
Auf § 101 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Geldsanktionen
- Eingehende Ersuchen
- § 87n (Vollstreckung)
Redaktionelle Querverweise zu § 101 OWiG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverbindlichkeiten
- § 1967 (Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten)