Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
| Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89 - 104) |
(1) Für die Vollstreckung der Erzwingungshaft gilt § 451 Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung, im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten auch § 82 Abs. 1, § 83 Abs. 2 sowie die §§ 84 und 85 Abs. 5 des Jugendgerichtsgesetzes sinngemäß.
(2) Der Betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit dadurch abwenden, daß er den zu zahlenden Betrag der Geldbuße entrichtet.
(3) 1Macht der Betroffene nach Anordnung der Erzwingungshaft geltend, daß ihm nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so wird dadurch die Vollziehung der Anordnung nicht gehemmt. 2Das Gericht kann jedoch die Vollziehung aussetzen.
erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
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Rechtsprechung zu § 97 OWiG
22 Entscheidungen zu § 97 OWiG in unserer Datenbank:
- AG Bad Saulgau, 19.04.2021 - 1 OWi 75/21
Bussgeldverfahren - Anordnung von Erzwingungshaft ohne Beitreibungsversuch
- OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 (s) Sbd 1-5/98
Bestimmung des zuständigen Gerichts, Vollstreckung von Erzwingungshaft, ...
- BGH, 24.07.2002 - 2 ARs 178/02
Zuständigkeit für die Vollstreckung von Erzwingungshaft (zur Tatzeit ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.07.2002 - 2 AR 95/02
Zuständigkeitsfeststellung - Vollstreckung der Erzwingungshaft - Bußgeld - ...
- BGH, 24.07.2002 - 2 AR 95/02
- AG Viechtach, 23.08.2007 - 3 OWi 5095-517830-6/9
Zur Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Euro
- BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener ...
- BGH, 04.02.2014 - 2 ARs 388/13
Zuständigkeit des Jugendrichters für die Vollstreckung von Erzwingungshaft im ...
- VG Köln, 25.10.2001 - 19 K 6641/99
- StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1592
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen Ladung zur ...
- BGH, 29.11.2006 - 2 ARs 466/06
Erzwingungshaft im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zuständigkeit: Anordnung; ...
Querverweise
Auf § 97 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
- § 99 (Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 4 (Umfang der Übertragung)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Geldsanktionen
- Eingehende Ersuchen
- § 87n (Vollstreckung)