Ordnungswidrigkeitengesetz

   Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110e)   
   Vierter Abschnitt - Bußgeldbescheid (§§ 65 - 66)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/OWiG/65.html
§ 65 OWiG (https://dejure.org/gesetze/OWiG/65.html)
§ 65 OWiG
§ 65 Ordnungswidrigkeitengesetz (https://dejure.org/gesetze/OWiG/65.html)
§ 65 Ordnungswidrigkeitengesetz
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§ 65
Allgemeines

Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.

Rechtsprechung zu § 65 OWiG

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