Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
| Dritter Abschnitt - Vorverfahren (§§ 53 - 64) |
| I. Allgemeine Vorschriften (§§ 53 - 55) |
(1) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Sie haben bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten. 3Ihre Akten übersenden sie unverzüglich der Verwaltungsbehörde, in den Fällen des Zusammenhangs (§ 42) der Staatsanwaltschaft.
(2) Die Beamten des Polizeidienstes, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestellt sind (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes), können nach den für sie geltenden Vorschriften der Strafprozeßordnung Beschlagnahmen, Durchsuchungen, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen anordnen.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
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Rechtsprechung zu § 53 OWiG
94 Entscheidungen zu § 53 OWiG in unserer Datenbank:
- AG Siegen, 27.07.2021 - 430 OWi 1100/21
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit der Beschlagnahme eines ...
- VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 8 K 20.525
Rechtsweg für den Rechtsschutz gegen polizeiliche Identitätsfeststellung
- BayObLG, 14.04.2025 - 204 VAs 19/25
Ordnungswidrigkeitsverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Polizeihandeln, ...
- LG Meiningen, 23.01.2023 - 6 Qs 240/22
Verjährungsunterbrechung, Zustellung des Bußgeldbescheides, Vollmacht des ...
- KG, 23.10.2024 - 3 ORs 28/24
Voraussetzungen pflichtwidrigen Handelns eines Polizeibeamten bei der Verfolgung ...
- BVerwG, 24.01.2024 - 6 C 4.22
Anwendungsbereich der Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG
- BFH, 31.01.2024 - X R 7/22
Anforderungen an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der ...
- VG München, 12.08.2026 - M 7 S 26.5019
Körperlicher Nachweis, Bestimmtheitsgebot, Ermessensfehler, Verhältnismäßigkeit, ...
- VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
Informationszugang; Bußgeldbescheid des Landesbeauftragten für Datenschutz und ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19
Schwarzarbeitsbekämpfung; Abbruch des Verfahrens bei Feststellung einer ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 53 OWiG:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Vorverfahren
- IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft
- § 63 I (Beteiligung der Verwaltungsbehörde) (zu §§ 53 ff)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- §§ 163 ff. (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) (zu § 53 I 2)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Aufgaben der Polizei
- § 1 II (Allgemeines)