Zur alten Fassung von § 1 PolG (dort auch mit der bisherigen Rechtsprechung).
Polizeigesetz
Erster Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 103) |
Erster Abschnitt - Aufgaben der Polizei (§§ 1 - 2) |
(1) 1Die Polizei hat die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. 2Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.
(2) Außerdem hat die Polizei die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.
Rechtsprechung zu § 1 PolG
11 Entscheidungen zu § 1 PolG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20
M. gegen Land Baden-Württemberg wegen Abschleppkosten
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19
Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags; ...
- VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 731/21 Corona
Corana-Krise; zumutbare Unterbringung eines Obdachlosen
- VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne
- BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit ...
- VG Sigmaringen, 02.08.2021 - 3 K 2816/20
Selbsteintrittsrecht der Fachaufsichtsbehörden
- VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
Erstattung von Schülerfahrtkosten; Feststellung einer besonderen Gefahr für den ...
- VG Freiburg, 21.07.2021 - 4 K 2188/21
Allgemeinverfügung über ein Glasverbot bei öffentlichen Feiern
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2021 - 2 S 2100/20
Gebühren für die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft; Gebührenkalkulation; ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 1967/20
Aufrechterhaltung einer polizeilichen Beschlagnahme über 6 Monate hinaus
Querverweise
Auf § 1 PolG verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Aufgaben der Polizei
- § 2 (Tätigwerden für andere Stellen)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 PolG:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Vorverfahren
- I. Allgemeine Vorschriften
- § 53 (Aufgaben der Polizei) (zu § 1 II)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163 (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) (zu § 1 II)
- Landesbauordnung (LBO)
- Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden
- § 47 I 1 (Aufgaben und Befugnisse der Baurechtsbehörden)
- Wassergesetz (WasserG)
- Zuständigkeit und Verfahren
- Zuständigkeit
- § 82 I 1 (Sachliche Zuständigkeit)