Zur alten Fassung von § 1 PolG (dort auch mit der bisherigen Rechtsprechung).
Polizeigesetz
Erster Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 103) |
Erster Abschnitt - Aufgaben der Polizei (§§ 1 - 2) |
(1) 1Die Polizei hat die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. 2Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.
(2) Außerdem hat die Polizei die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.
Rechtsprechung zu § 1 PolG
27 Entscheidungen zu § 1 PolG in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22
Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei ...
- OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20
Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung; ...
- VG Aachen, 05.01.2023 - 6 L 2/23
Eilantrag abgelehnt - Allgemeinverfügung betreffend Lützerath bestätigt
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20 Corona
Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20 Corona
Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20 Corona
Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der ...
- VG Freiburg, 21.11.2023 - 9 K 3280/23
Zuverlässigkeit eines Gastwirts; Verkauf von Lachgas; Konsum von ...
- VG Aachen, 10.01.2023 - 6 L 16/23
Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19
Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags; ...
Querverweise
Auf § 1 PolG verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Aufgaben der Polizei
- § 2 (Tätigwerden für andere Stellen)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 PolG:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Vorverfahren
- I. Allgemeine Vorschriften
- § 53 (Aufgaben der Polizei) (zu § 1 II)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163 (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) (zu § 1 II)
- Landesbauordnung (LBO)
- Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden
- § 47 I 1 (Aufgaben und Befugnisse der Baurechtsbehörden)
- Wassergesetz (WasserG)
- Zuständigkeit und Verfahren
- Zuständigkeit
- § 82 I 1 (Sachliche Zuständigkeit)