Hier: Polizeigesetz in der seit dem 17. Januar 2021 geltenden Fassung.
Polizeigesetz
| Erster Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 103) |
| Vierter Abschnitt - Entschädigung (§§ 100 - 103) |
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Rechtsprechung zu § 103 PolG
2 Entscheidungen zu § 103 PolG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2021 - 1 S 2802/21 Corona
Verwaltungsrechtsweg für Entschädigungsansprüche wegen Verdienstausfalls auf ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21 Corona
Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten ...
- BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21 Corona