Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
| Siebenter Abschnitt - Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 84 - 86) |
(1) 1Ist gegen den Betroffenen ein Bußgeldbescheid ergangen und wird er später wegen derselben Handlung in einem Strafverfahren verurteilt, so wird der Bußgeldbescheid insoweit aufgehoben. 2Dasselbe gilt, wenn es im Strafverfahren nicht zu einer Verurteilung kommt, jedoch die Feststellungen, die das Gericht in der abschließenden Entscheidung trifft, dem Bußgeldbescheid entgegenstehen.
(2) Geldbeträge, die auf Grund des aufgehobenen Bußgeldbescheides gezahlt oder beigetrieben worden sind, werden zunächst auf eine erkannte Geldstrafe, dann auf angeordnete Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, und zuletzt auf die Kosten des Strafverfahrens angerechnet.
(3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 werden in dem Urteil oder in der sonstigen abschließenden Entscheidung getroffen.
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Rechtsprechung zu § 86 OWiG
28 Entscheidungen zu § 86 OWiG in unserer Datenbank:
- BGH, 01.10.2025 - 3 StR 239/25
Strafklageverbrauch; Doppelbestrafungsverbot; beschränkte Rechtskraft eines ...
- OLG Stuttgart, 22.07.2015 - 2 Ss 217/15
Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Anrechnung ...
- VG Gera, 11.01.2019 - 3 E 2271/18
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Höchstpunktezahl; Rechtskraft ...
- LG Traunstein, 09.04.2026 - 4 NBs 303 Js 48344/24
Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Strafzumessung, Gesamtfreiheitsstrafe, ...
- VG Augsburg, 20.08.2013 - Au 7 K 13.739
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze
- LG Hof, 05.07.2019 - 2 Ns 36 Js 8205/13
Fahren ohne Fahrerlaubnis: "König von Deutschland" erneut verurteilt
- OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12
Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt: ...
- VG Magdeburg, 25.01.2016 - 1 B 388/15
Verwertbarkeit und Bindungswirkung strafrechtlicher Entscheidungen bei der ...
- OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
Änderung des Parkzeitendes auf einem Parkschein
- VG Augsburg, 25.02.2010 - Au 7 S 10.144
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze trotz ...
Querverweise
Auf § 86 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
- § 102 (Nachträgliches Strafverfahren)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbezentralregister
- § 152 (Entfernung von Eintragungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 86 OWiG:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 84 (Wirkung der Rechtskraft)