Ordnungswidrigkeitengesetz
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
| Dritter Abschnitt - Geldbuße (§§ 17 - 18) |
1Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. 2Dabei kann angeordnet werden, daß die Vergünstigung, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Betroffene einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 18 OWiG
129 Entscheidungen zu § 18 OWiG in unserer Datenbank:
- KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die ...
- LAG Bremen, 09.04.2025 - 1 Ta 1/25
Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf Rechtsanwaltskosten für Strafverfahren ...
- OLG Düsseldorf, 27.08.2024 - 2 ORbs 83/24
Anfechtung eines Bußgeldbescheids wegen Überschreitung der zulässigen ...
- OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen ...
- OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22 Corona
Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021
- OLG Düsseldorf, 22.06.2016 - 2 Kart 8/15
Beginn der Verzinsung von der Kartellbehörde im Bußgeldbescheid festgesetzter ...
- KG, 16.04.2019 - 3 Ws (B) 82/19
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Erhebliche Erhöhung der ...
- OLG Brandenburg, 24.11.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 488/21
Geldbuße, Verdoppelung, nicht geringfügig, Begründungsanforderungen
- KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22
Innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsermittlung durch ...
- OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren Berücksichtigung von ...
Querverweise
Auf § 18 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Allgemeine Vorschriften
- Einziehung von Gegenständen
- § 25 (Einziehung des Wertersatzes)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 187 (Übergangs- und Schlussbestimmungen)