Ordnungswidrigkeitengesetz
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
Zweiter Abschnitt - Grundlagen der Ahndung (§§ 8 - 16) |
(1) 1Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. 2Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem Beteiligten vorliegen.
(2) Die Beteiligung kann nur dann geahndet werden, wenn der Tatbestand eines Gesetzes, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt, rechtswidrig verwirklicht wird oder in Fällen, in denen auch der Versuch geahndet werden kann, dies wenigstens versucht wird.
(3) 1Handelt einer der Beteiligten nicht vorwerfbar, so wird dadurch die Möglichkeit der Ahndung bei den anderen nicht ausgeschlossen. 2Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung ausschließen, so gilt dies nur für den Beteiligten, bei dem sie vorliegen.
(4) Bestimmt das Gesetz, daß eine Handlung, die sonst eine Ordnungswidrigkeit wäre, bei besonderen persönlichen Merkmalen des Täters eine Straftat ist, so gilt dies nur für den Beteiligten, bei dem sie vorliegen.
Rechtsprechung zu § 14 OWiG
208 Entscheidungen zu § 14 OWiG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 22.02.1990 - 5 Ss OWi 36/90
Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO
- BGH, 06.04.1983 - 2 StR 547/82
Verurteilung wegen Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten - Durchführung von ...
- BayObLG, 26.06.2002 - 1 ObOWi 208/02
Anspruch auf rechtliches Gehör - unzulässige Einspruchsverfwerfung - Angaben des ...
- BayObLG, 24.10.1996 - 2 ObOWi 689/96
Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO
- AG Celle, 29.06.2005 - 16 C 1309/05
Auswirkungen der Beteiligung an der Ordungswidrigkeit eines anderen durch ...
- OLG Köln, 15.09.1989 - Ss 440/89
- AG München, 10.11.2008 - 1115 OWi 298 Js 43552/07
Ungarische Hilfskräfte
- OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85
Fahrlässige Mitwirkung; Fahrlässige Nebentäterschaft; Ordnungswidrigkeit; ...
- OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
Dinglicher Arrest im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Betreibens eines ...
- BayObLG, 29.06.2000 - 3 ObOWi 51/00
Nicht vertypte Form der Personenbeförderung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 14 OWiG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Täterschaft und Teilnahme
- § 28 (Besondere persönliche Merkmale) (zu § 14 IV)