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Deutschland

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Gesetz vom 03.07.2004 (BGBl. I S. 1414)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.2026 (BGBl. I S. 43) m.W.v. 19.06.2026 bzw. 27.09.2026

Kapitel 1

§ 1Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen

§ 3aRechtsbruch

§ 4Mitbewerberschutz

§ 4aAggressive geschäftliche Handlungen

§ 5Irreführende geschäftliche Handlungen

§ 5aIrreführung durch Unterlassen

§ 5bWesentliche Informationen

§ 5cVerbotene Verletzung von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen

§ 6Vergleichende Werbung

§ 7Unzumutbare Belästigungen

§ 7aEinwilligung in Telefonwerbung

Kapitel 2
Rechtsfolgen (§§ 8 - 11)

§ 8Beseitigung und Unterlassung

§ 8aAnspruchsberechtigte bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150

§ 8bListe der qualifizierten Wirtschaftsverbände

§ 8cVerbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

§ 9Schadensersatz

§ 10Gewinnabschöpfung

§ 11Verjährung

Kapitel 3

§ 12Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung

§ 13Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

§ 13aVertragsstrafe

§ 14Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 15Einigungsstellen

§ 15aÜberleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Kapitel 4

§ 16Strafbare Werbung

§ 17(weggefallen)

§ 18(weggefallen)

§ 19Bußgeldvorschriften bei einem weitverbreiteten Verstoß und einem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension

§ 20Bußgeldvorschriften

Anhang(zu § 3 Absatz 3)

Amtliche Anmerkung

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (ABl. EG Nr. L 290 S. 18) sowie Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ABl. EG Nr. L 201 S. 37).

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

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