Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Kapitel 2 - Rechtsfolgen (§§ 8 - 11) |
(1) Die Ansprüche aus den §§ 8, 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 Absatz 2 Satz 1 verjährt in einem Jahr.
(2) Die Verjährungsfrist beginnt, wenn
1. | der Anspruch entstanden ist und | |
2. | der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. |
(3) Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung, spätestens in 30 Jahren von der den Schaden auslösenden Handlung an.
(4) Andere Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in drei Jahren von der Entstehung an.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom 10.08.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
28.05.2022 | Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht | 10.08.2021 | |
02.12.2020 | Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs | 26.11.2020 |
Rechtsprechung zu § 11 UWG
436 Entscheidungen zu § 11 UWG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
Verjährung von Ansprüchen wegen vermeintlich unlauterer Mitarbeiterabwerbung
- OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 159/17
Beginn der absoluten Verjährung für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
- KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09
Flughafen Frankfurt-Hahn
- LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20
Video auf Instagram
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07
Mecklenburger Obstbrände
- OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16
Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen ...
- OLG Koblenz, 08.06.2016 - 9 U 1362/15
Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-/Nachher-Bildern
- OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem ...
- LG Bochum, 26.03.2019 - 12 O 4/19
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs
Querverweise
Auf § 11 UWG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- § 58 (Verbraucherschutz)