Grundgesetz
| VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82) |
(1) 1Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. 2Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Rechtsprechung zu Art. 79 GG
700 Entscheidungen zu Art. 79 GG in unserer Datenbank:
- BVerfG - 2 BvE 6/23 (anhängig)
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21 Corona
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21 Corona
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes ...
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21 Corona
- BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17
Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1368/16
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die vorläufige Anwendung ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
- BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1444/16
Weitere Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
- BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und ...
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
- BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine ...
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22 Corona
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 ...
Querverweise
Auf Art. 79 GG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 23
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 143