Bundeszentralregistergesetz
Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58c) |
Vierter Abschnitt - Tilgung (§§ 45 - 50) |
(1) Für die Feststellung und Berechnung der Frist gelten die §§ 35, 36 entsprechend.
(2) 1Die Tilgungsfrist läuft nicht ab, solange sich aus dem Register ergibt, daß die Vollstreckung einer Strafe oder eine der in § 61 des Strafgesetzbuchs aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung noch nicht erledigt oder die Strafe noch nicht erlassen ist. 2§ 37 Abs. 1 gilt entsprechend.
(3) 1Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. 2Die Eintragung einer Verurteilung, durch die eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis für immer angeordnet worden ist, hindert die Tilgung anderer Verurteilungen nur, wenn zugleich auf eine Strafe erkannt worden ist, für die allein die Tilgungsfrist nach § 46 noch nicht abgelaufen wäre.
Rechtsprechung zu § 47 BZRG
274 Entscheidungen zu § 47 BZRG in unserer Datenbank:
- VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
Widerruf einer Maklererlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines ...
- VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
- VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
Entziehung der Fahrerlaubnis, Straftaten im Zusammenhang mit der Fahreignung, ...
- VG Saarlouis, 28.09.2022 - 6 K 496/20
Ausweisung einer malischen Staatsangehörigen wegen wiederholter Straffälligkeit
- VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
Ablehnung einer Bewerbung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
- BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20
Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre; ...
- VG Gelsenkirchen, 11.10.2017 - 7 K 4566/16
Unzuverlässigkeit; Widerruf; Taxikonzession; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; ...
- VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
Querverweise
Auf § 47 BZRG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Internationaler Austausch von Registerinformationen
- § 56b (Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union)