05.12.1996

Bundestag - Drucksache 13/6424

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2038   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,31728
BGBl. I 1997 S. 2038 (https://dejure.org/1997,31728)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 19.08.1997, Seite 2038
  • Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
  • vom 13.08.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Mag die Organisationsform der betreffenden Stelle schon wegen der durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) vorgenommenen Ergänzung des Amtsträgerbegriffs ("unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform") im Regelfall keine entscheidende Bedeutung mehr haben, so kommt ihr doch weiterhin indizielle Bedeutung zu, wenn im Einzelfall eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Rede steht (BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 aaO).
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Das am 20. August 1997 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl I 2038) hat zwar die Anforderungen an die Unrechtsvereinbarung, die Kernstück aller Bestechungsdelikte ist, für die Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB ebenso wie für die Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB herabgesetzt, aber nicht aufgegeben:.
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Mit der Verlagerung der Strafbestimmung in das Strafgesetzbuch durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl. I S. 2038) war eine Einschränkung nicht verbunden.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Seit der Erweiterung des Straftatbestandes des § 331 Abs. 1 StGB durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) muss sich diese Vereinbarung nicht mehr auf eine konkrete dienstliche Handlung beziehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13.08.1997 (BGBl. I S. 2038) ist die Verjährungsfrist auf 5 Jahre verlängert worden.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Seit der Erweiterung des Straftatbestandes des § 331 Abs. 1 StGB durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) muss sich diese Vereinbarung nicht mehr auf eine konkrete dienstliche Handlung beziehen.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vorteilsannahme aufgehoben

    Unter der "Dienstausübung" des Amtsträgers ist dabei grundsätzlich jede dienstliche Tätigkeit zu verstehen (BGH, aaO.; BGH NStZ 1999, 561 unter Bezugnahme auf BTDrucks 13/8079, S. 15).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Seit der Erweiterung des Straftatbestandes des § 331 Abs. 1 StGB durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) muss sich diese Vereinbarung nicht mehr auf eine konkrete dienstliche Handlung beziehen.
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    30 Nach § 70 Satz 1 BBG in der ab 20. August 1997 geltenden Fassung vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) darf der Beamte keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt annehmen.

    Der hohe Stellenwert, den der Gesetzgeber dem Verbot der Vorteilsannahme für die Dienstausübung beigemessen hat, wird durch den Straftatbestand des § 331 Abs. 1 StGB in der Fassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) verdeutlicht.

    Die Annahme eines Vorteils steht auch dann unter Strafe, wenn der Vorteilsgeber keine bestimmte Amtshandlung erkaufen, sondern den Beamten wohlwollend stimmen oder sich erkenntlich zeigen will (BTDrucks 13/8079 S. 15).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Der hohe Stellenwert, den der Gesetzgeber dem Verbot der Vorteilsannahme für die Dienstausübung beigemessen hat, wird durch den Straftatbestand des § 331 Abs. 1 StGB i. d. F. des Korruptionsbekämpfungsgesetzes vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) verdeutlicht.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

  • VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen der Annahme von 5.887, Euro als Geschenk

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 89.13

    Rechtmäßigkeit der disziplinarrechtlichen Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

  • VG Berlin, 23.01.2014 - 80 K 40.12

    Disziplinarrecht - Vorteilsannahme, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 2 Ws 181/99

    Begriff des mittelbaren Vorteils

  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

  • VG Berlin, 09.07.2013 - 80 K 54.12

    Kürzug des Ruhegehalts für 3 Jahre wegen Vorteilsannahme; Polizeioberinspektor

  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

  • KG, 28.05.2008 - 1 Ss 375/06

    Vorteilsgewährung: Zahlungsangebot im Hinblick auf eine wegen verfehlter

  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02

    Vorteilsannahme zu Gunsten eines Dritten

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2005 - 3 Ss 217/05

    Rechtmäßigkeit eines Vergütungsverlangens in Form einer "Drittmittelspende" für

  • LG Bonn, 04.07.2002 - 22 B 10/01
  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 7.98

    Pflichtwidrige Verknüpfung dienstlicher und privater Interessen zu eigennützigen

  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 16a D 04.3487

    Beamtenrecht - Beurlaubter Beamter manipuliert Vergabeverfahren

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