Gesetzgebung
| BGBl. I 2006 S. 3344 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2006, Seite 3344
- Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- vom 21.12.2006
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (G-SIG: 16019060)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 10.02.2006 BT Regierung will Wohnmobile einheitlich besteuern
Wird zitiert von ... (24)
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 8 V 2518/07
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines amerikanischen Pick-Up des Typs …
Der Begriff PKW ist im KraftStG auch nach der Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) nicht definiert.Auch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.), das die Absätze 2a bis 2c in § 2 KraftStG einfügte, führt - entgegen der Ansicht des Ast. - nicht zu einer abweichenden Wertung hinsichtlich der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einstufung des streitgegenständlichen Kfz.
Der Gesetzgeber hat die Normen zur Begriffsbestimmung im KraftStG rückwirkend zum 1. Mai 2005 erweitert (Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006, a.a.O.).
Das streitgegenständliche Kfz gilt somit - entgegen der Rechtsansicht des Ast. - auch nach der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) herbeigeführten rückwirkenden Rechtsänderung als PKW im kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Sinne.
Im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung kann im Streitfall dahinstehen, ob die Änderung des KraftStG im Dezember 2006 mit Wirkung ab 1. Mai 2005 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) gegen das das aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), abzuleitende Verbot rückwirkender, belastender Steuergesetze verstößt.
Die Änderung des KraftStG im Dezember 2006 mit Wirkung ab 1. Mai 2005 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) stellt demnach nur eine gesetzgeberische Klarstellung der Rechtslage dar und verstößt nach Ansicht des Senats somit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
Dem Aussetzungsantrag ist der Erfolg selbst dann versagt, wenn die durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 neu eingefügten Definitionen zur Ergänzung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen zur Einstufung bestimmter Fahrzeugarten - entgegen der Ansicht des Senats - gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen sollte.
Das zu der Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot zu werten ist, unter dem Az. IX R 26/07 beim BFH anhängige Revisionsverfahren erfordert die Zulassung der Beschwerde im Streitfall nicht.
- BFH, 01.10.2008 - II R 63/07
Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen …
KraftStÄndG-- (BGBl I 2006, 3344) als PKW gelte. - FG Baden-Württemberg, 20.08.2007 - 8 V 1/07
Kraftfahrzeugsteuer - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO …
Der Begriff PKW ist im KraftStG auch nach der Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) nicht definiert.27 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) wurde in § 2 KraftStG die Absätze 2a bis 2c eingefügt.
Hierdurch hat der Gesetzgeber die Normen zur Begriffsbestimmung im KraftStG rückwirkend zum 1. Mai 2005 erweitert (Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006, a.a.O.).
Im Verfahren über die AdV im Streitfall kann dahinstehen, ob die Änderung des KraftStG im Dezember 2006 mit Wirkung ab 1. Mai 2005 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) gegen das das aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), abzuleitende Verbot rückwirkender, belastender Steuergesetze verstößt.
Die Änderung des KraftStG im Dezember 2006 mit Wirkung ab 1. Mai 2005 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) stellt demnach nur eine gesetzgeberische Klarstellung der Rechtslage dar und verstößt nach Ansicht des erkennenden Senats somit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
Dem Antrag auf AdV ist der Erfolg selbst dann versagt, wenn die durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 neu eingefügten Definitionen zur Ergänzung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen zur Einstufung bestimmter Fahrzeugarten -entgegen der Ansicht des erkennenden Senats -gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen sollte.
Das zu der Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot zu werten ist, unter dem Az. IX R 26/07 beim BFH anhängige Revisionsverfahren erfordert die Zulassung der Beschwerde im Streitfall nicht.
- BFH, 09.04.2008 - II R 62/07
Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 …
Das Finanzgericht (FG) sah in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1368 veröffentlichten Urteil nicht die Änderungsvoraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG, sondern diejenigen des § 12 Abs. 2 Nr. 4 KraftStG als erfüllt an und vertrat die Auffassung, das Kfz sei ab 1. Mai 2005 aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit nach Bauart und Einrichtung unabhängig von der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 3344) rückwirkend zum 1. Mai 2005 eingefügten Vorschrift des § 2 Abs. 2a KraftStG gemäß § 8 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG als PKW zu besteuern. - BFH, 24.02.2010 - II R 44/09
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von …
KraftStÄndG-- (BGBl I 2006, 3344) fest und berechnete die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2005 wie bisher nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ab dem 1. Januar 2006 nach dem gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 8 Nr. 1a KraftStG geltenden neuen Tarif. - BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß
Rn. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom 21. Dezember 2006, BGBl I S. 3344) hat der Gesetzgeber auf Empfehlung des Finanzausschusses (BTDrucks 16/3314) Wohnmobile als eine eigenständige Fahrzeugkategorie (§ 2 Abs. 2b KraftStG) in das Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen und hierfür die Steuer mit einem eigenen Tarif (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG) nach dem Gewicht und nach Schadstoffemissionen bemessen (§ 8 Nr. 1a KraftStG). - BFH, 23.02.2007 - IX B 222/06
Abgrenzung Lkw-Pkw
Kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs kann dabei als von vornherein alleinentscheidend angesehen werden; dies schließt nicht aus, dass einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahe legen können (BFH-Beschlüsse in BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721, und vom 7. November 2006 VII B 69/06, n.v., jeweils m.w.N.; nunmehr mit Wirkung ab dem 1. Mai 2005 klargestellt durch § 2 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 und 3 KraftStG i.d.F. des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006, BGBl I 2006, 3344;… s. dazu auch BTDrucks 16/3314, S. 7). - BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3227/08
Verfassungsmäßigkeit der Einstufung eines Fahrzeugs als Pkw bei der Festsetzung …
Ab diesem Zeitpunkt gelte das Fahrzeug gemäß dem zum 1. Mai 2005 in Kraft getretenen § 2 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 KraftStG in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (3. KraftStÄndG) vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3344) als Personenkraftwagen. - BFH, 18.03.2008 - II B 94/07
Abgrenzung eines PKW von anderen Fahrzeugen - Kraftomnibus - LKW - Anzahl der …
Kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Kraftfahrzeugs kann dabei als von vornherein alleinentscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahelegen (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1351;… vom 22. Februar 2007 IX B 221/06, BFH/NV 2007, 1714; vom 30. November 2006 VII B 209/06, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 7. November 2006 VII B 96/06, BFH/NV 2007, 783;… vom 25. Oktober 2006 VII B 263/06, BFH/NV 2007, 766;… vom 26. Oktober 2006 VII B 136/06, BFH/NV 2007, 773; vom 21. August 2006 VII B 333/05, BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721; nunmehr mit Wirkung ab dem 1. Mai 2005 klargestellt --vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1352-- durch § 2 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Sätze 2, 3 KraftStG i.d.F. des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006, BGBl I 2006, 3344;… s. dazu auch BTDrucks 16/3314, S. 7). - FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05
Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum …
Die jetzt geltende Regelung in § 2 Abs. 2a Nr. 2 KraftStG in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (vom 21. Dezember 2006, BGBl. I S. 3344) kann für die Zeit bis 30. April 2005 noch nicht herangezogen werden, weil sie gemäß Art. 2 des genannten Änderungsgesetzes erst mit Wirkung vom 1. Mai 2005 in Kraft getreten ist. - FG Hamburg, 30.03.2007 - 7 K 22/06
Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Toyota Landcruiser ab Mai 2005
- BFH, 30.10.2008 - II B 58/08
Pick-Up als PKW
- BFH, 24.02.2010 - II R 40/09
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von …
- BFH, 13.04.2007 - IX B 14/07
Kfz-Steuer: Einordnung eines sog. Pick-up
- BFH, 18.03.2008 - II B 102/07
Keine unzulässige Rückwirkung des 3. KraftStÄndG - Abgrenzung zwischen PKW und …
- BFH, 11.05.2009 - II B 89/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei der Besteuerung von Wohnmobilen
- BFH, 30.10.2008 - II B 60/08
Toyota Landcruiser als PKW
- BFH, 07.07.2010 - II S 32/09
Kein Verfassungsverstoß wegen unterschiedlicher Besteuerung von echten und …
- BFH, 20.07.2010 - II B 144/09
Zum Begriff des "Wohnteils" i. S. d. § 2 Abs. 2b KraftStG - Kein Klärungsbedarf …
- BFH, 30.10.2008 - II B 59/08
Mercedes-Geländewagen als PKW
- BFH, 22.02.2007 - IX B 221/06
Kfz-Steuer; Einstufung als Pkw oder Lkw
- FG Niedersachsen, 29.06.2009 - 14 K 383/07
Richtige Besteuerung eines Fahrzeugs der Marke VW T3 bei Antrieb mittels eines …
- FG Niedersachsen, 10.08.2009 - 14 K 114/09
Kraftfahrzeugbesteuerung eines Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht über …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 15 K 15243/07
Keine Besteuerung (Kfz-Steuer) eines umgebauten Vans vom Typ Kia Carnival als …
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