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Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 1350   

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BGBl. I 1965 S. 1350 (https://dejure.org/1965,5975)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 22.09.1965, Seite 1350
  • Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL)
  • vom 15.09.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 22/79

    Aufzucht und Veräußerung von Hunden ist gewerblich

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß durch die erst 1965 eingeführte Bezugnahme auf § 51 Abs. 4 BewG (vgl. Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. September 1965, BGBl I 1965, 1350) Tiere, die herkömmlicherweise der Landwirtschaft dienen können, von einer landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung ausgeschlossen werden sollten.
  • BFH, 13.03.1987 - V R 55/77

    Zierfischzucht in Teichen fällt nicht unter § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG; zur Frage der …

    Das FA vertrat hierbei die Auffassung, unter Teichwirtschaft im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1967, des § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) vom 15. September 1964 (BGBl I 1965, 1350, BStBl I 1965, 552) und des § 62 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (BGBl I 1965, 1861, BStBl I 1966, 2) sei nur die zielgerichtete Erzeugung bestimmter Speisefischarten in Teichen zu verstehen.
  • BFH, 23.05.1989 - X R 34/86

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen in den Veranlagungszeiträumen …

    In diesem Urteil hat der VI. Senat des BFH die vorstehend genannten Vergleichsmaßstäbe zur Begründung dafür herangezogen, daß für eine der Gewinnermittlung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1350) angepaßte Typisierung von Altenteilsleistungen durch Ansatz niedriger Pauschbeträge die Rechtsgrundlage fehlt.
  • BSG, 26.08.1975 - 7 RAr 72/73

    Lehrverhältnis bei den Eltern

    Dabei liege es nahe, das Gesetz über die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen -GDL- (BGBl I 1965, 1350) anzuwenden.
  • BFH, 26.09.1969 - VI R 158/67

    Gleichheitssatz - Arbeitnehmer-Freibetrag - Land- und Forstwirtschaft - …

    Der Freibetrag soll eine Anhebung der Einkommensteuerlast nichtbuchführender Land- und Forstwirte infolge des BFH-Urteils IV 11/64 S vom 5. November 1964 (BFH 80, 356, BStBl III 1964, 602), das die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (VOL) für nicht mit dem GG vereinbar erklärte, vermeiden, weil andernfalls die Investitionsplanungen der Betriebe zum Scheitern verurteilt würden und außerdem die Betriebsaufgaben in volkswirtschaftlich unerwünschter Form steigen und die zur Zeit erheblichen Anstrengungen wegen einer weiteren Rationalisierung und der Eingliederung in die EWG beeinträchtigt würden (Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, Bundestags-Drucksache IV/3441 S. 6).
  • BFH, 23.02.1978 - IV R 166/74

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsübernahme - Personengesellschaft - …

    Deshalb haben sie in ihrer für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 1968 abgegebenen Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft die Besteuerung nach Maßgabe des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1350, BStBl I 1965, 552) beantragt.
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76

    Geltung des GDL - Nichtbuchführender Landwirt - Betriebseinnahmen aus bestimmten …

    Das FG habe auch die Bestimmung des § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1350, BStBl I 1965, 552) unrichtig ausgelegt, wenn es meine, die Zahlungen der Winzergenossenschaften seien steuerrechtlich nur im Jahre des Zufließens beachtlich.
  • BFH, 23.05.1989 - X R 1/84

    Zulässigkeit und Maßstäbe der Schätzung bei Einräumung eines Altenteilrechts

    In diesem Urteil hat der VI. Senat des BFH die vorstehend genannten Vergleichsmaßstäbe zur Begründung dafür herangezogen, daß für eine der Gewinnermittlung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (GDL) vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1350) angepaßte Typisierung von Altenteilsleistungen durch Ansatz niedriger Pauschbeträge die Rechtsgrundlage fehlt.
  • BFH, 26.02.1976 - IV R 175/72

    Durchschnittsgewinn - Hinzurechnungsbeträge - Nachhaltige Betriebseinnahmen - …

    Für den Veranlagungszeitraum 1966 ist streitig, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) den nach § 12 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen vom 15. September 1965 -- GDL -- (BGBl I 1965, 1350, BStBl I 1965, 552) ermittelten Gewinn aus Landwirtschaft mit dem nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Verlust aus Weinbau in der Weise verrechnen kann, daß sich insgesamt ein Verlust aus Land- und Forstwirtschaft ergibt.
  • BFH, 11.08.1966 - IV 57/62

    Gewinnermittlung des Betriebsinhabers bei unentgeltlicher Leitung des Betriebes …

    Für das Streitjahr sind die Vorschriften des § 4 VOL maßgebend (§ 18 Abs. 2 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen - GdL - vom 15. September 1965, BGBl I S. 1350, BStBl I 1965 S. 552).
  • BFH, 16.12.1965 - IV 299/61 U

    Bemessung von Zuschlägen für nachhaltige Betriebseinnahmen - Vorliegen eines …

  • FG Hessen, 07.03.1996 - 11 K 350/95

    Freistellung von der Besteuerung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; …

  • BVerfG, 07.11.1969 - 1 BvR 543/66
  • BFH, 22.02.1968 - V 13/65

    Vereinbarkeit von § 46 Abs. 2 S. 1 Umsatzsteuerdurchführungsbestimmungen (UStDB) …

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