22.04.1997
Bundestag - Drucksache 13/7491
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1997 S. 1609 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 04.07.1997, Seite 1609
- Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
- vom 01.07.1997
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von …
Denn mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22. April 1997, BTDrucks 13/7491 S. 12 f.). - BVerwG, 14.12.2023 - 8 C 9.22
Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen der Stasi …
Die Begründung zur Einführung des § 1a VwRehaG durch das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1609) erläutert vielmehr, das Gesetz solle den Menschen wirksamer helfen, die in der DDR oder zuvor in der sowjetisch besetzten Zone Opfer politischer Verfolgung geworden seien (BT-Drs. 13/7491 S. 2, Hervorhebungen hier und im Folgenden durch den Senat). - VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Bei einer durch die Jugendhilfebehörden der DDR vorgenommenen Zwangsadoption ist …
Denn mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22. April 1997, BTDrucks 13/7491 S. 12 f.).
- LSG Berlin, 14.03.2000 - L 13 VU 56/97
Zum Anspruch auf Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz …
Die Rehabilitation der Klägerin durch den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18. März 1993 sowie des Kammergerichts vom 16. Juni 1993 im Hinblick auf die Freiheitsentziehungen für die Zeit vom 14. August bis zum 18. Oktober 1961, vom 26. Juni bis 11.Juli 1973 sowie vom 14. März bis 25. April 1989 und die diesen zugrunde liegenden Einweisungsentscheidungen begründen gemäß §§ 3 Abs. 1, der gemäß § 2 entsprechend Anwendung findet, 16 Abs. 1 StrRehaG vom 29.Oktober 1992 (Bundesgesetzblatt I S. 1814 - mit Wirkung vom 5. Juli 1997 bekannt gegeben durch Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom 1. Juli 1997, Bundesgesetzblatt I S. 1609, 1613) grundsätzlich einen Anspruch der Klägerin auf soziale Ausgleichsleistungen für Nachteile, die ihr durch die Freiheitsentziehung entstanden sind. - VG Meiningen, 24.09.2024 - 8 K 362/23
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Zersetzungsmaßnahmen
Mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22.04.1997, Bundestagsdrucksache 13/7491 S. 12 f.;… vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2009 - 3 C 25/08 -, juris, Rn. 18 f.). - VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der …
Denn mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22. April 1997, BTDrucks 13/7491 S. 12 f.) (BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 19).
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