Gesetzgebung
| BGBl. I 1980 S. 732 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 28.06.1980, Seite 732
- Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
- vom 25.06.1980
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (21)
- BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15
Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen - …
Rn. 14 Ziel der --vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (…BTDrucks 8/3673, S. 6) vorgeschlagenen-- Aufnahme des § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG in das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 --LwBestG-- (BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400) war es, den genannten Umstellungszeitpunkt der Gewinnermittlung klarzustellen (…BTDrucks 8/3673, S. 15). - BFH, 30.10.2014 - IV R 61/11
Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und …
Rn. 24 a) § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG in der im Streitfall anzuwendenden Fassung ist auf Vorschlag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 --LwBestG-- (BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400) aufgenommen worden (…BTDrucks 8/3673, S. 6). - BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem …
Das gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG auch bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, und zwar auch schon für die Zeit, als diese Vorschrift noch nicht durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt worden war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, …und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850).
- BFH, 26.08.2004 - IV R 52/02
Verpächterwahlrecht; Strukturwandel
Entsprechend dem Rechtsgedanken, der der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG zugrunde liegt und der nach der Rechtsprechung des Senats auch schon vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400) anzuwenden war (Urteil vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448), können nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter unabhängig von der Gewinnermittlungsart des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs entweder durch eine eindeutige, mit einer ausdrücklichen Willenserklärung verbundene, aber auch schlüssige Entnahmehandlung oder durch einen entsprechenden Rechtsvorgang entnommen werden. - FG Niedersachsen, 15.07.1998 - II 490/95
Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler
In Fortführung dieser Rechtsprechung entschied der BFH schließlich noch, daß der Übergang von der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) auf die Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zur Entnahme von Wirtschaftsgütern des gewillkürten Betriebsvermögens führe, weil bei der Überschußrechnung gewillkürtes Betriebsvermögen eben nicht in Betracht komme (BFH-Urteil vom 12. Februar 1976 IV R 188/74,BStBl II 1976, 663 zur Rechtslage vor der Einfügung des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft vom25. Juni 1980 [BGBl. I 1980, 732;… BStBl I 1980, 400], der als Reaktion des Gesetzgebers auf das BFH-Urteil vom 12. Februar 1976 [aaO.] nunmehr bestimmt, daß ein Wirtschaftsgut nicht dadurch entnommen wird, daß der Steuerpflichtige zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG übergeht.).cc) Zwar ist in dem mit Gesetz zur Neuregulierung der Einkommensbesteuerung der Land - und Forstwirte vom 25. Juni 1980 (BGBl. I 1980, 732; BStBl II 1980, 400) in § 4 Abs. 1 EStG neu eingefügten Satz 3 nunmehr bestimmt, daß ein Wirtschaftsgut nicht dadurch entnommen wird, daß der Steuerpflichtige von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder nach § 13 a EStG übergeht.
- BFH, 21.04.1993 - X R 96/91
Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung …
Der Begünstigungseffekt ist durch die Neuregelung im Gesetz vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 1980/81 verringert worden. - BFH, 18.03.1993 - IV R 3/92
Die Ausübung des Wahlrechts i. S. des § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nur …
Dies ergibt sich ausdrücklich aus § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG; der Senat hat im übrigen auch für die Zeit vor Inkrafttreten des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte vom 25. Juni 1980 (BGBl I, S. 732; BStBl I, S. 400) entschieden, daß ein zu Brachland gewordenes landwirtschaftliches Grundstück durch diese Nutzungsänderung nicht die Eigenschaft als notwendiges Privatvermögen erlangt (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711). - BFH, 28.11.1991 - IV R 45/90
Bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) ist die …
Dieser Freibetrag in Höhe von 3.000 DM ist durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400) aber gerade als Ersatz dafür eingeführt worden, daß Steuerpflichtigen mit Gewinnen aus Sondernutzungen die Steuerermäßigung des § 34 e EStG versagt bleibt (BTDrucks 8/3239 S. 10 f.). - FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
Abzug eines Freibetrages nach § 14a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei …
Bei Einfügung des § 14a Abs. 2 Satz 3 EStG durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25.Juni 1980 (BGBl. I, 732, BStBl 1, 400) habe der Gesetzgeber die Steuerbefreiung des Gewinns aus der Wohnungsentnahme nämlich bewusst von der bei Grundstücken üblichen Spekulationsfrist von zwei Jahren abhängig gemacht (BTDrucks 8/3239, S.11), so dass der BFH in der zitierten Entscheidung davon ausging, dass auch der Begriff der Veräußerung i.S. des § 14a Abs. 2 Satz 3 EStG dem Begriff der Veräußerung in § 23 Abs. 1 EStG entspreche. - BFH, 26.04.1989 - I R 163/85
Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen - …
Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung an (vgl. auch § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i. d. F. des Gesetzes vom 25. Juni 1980, BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400). - BVerwG, 11.02.1986 - 5 B 44.85
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …
- FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00
Einnahmen aus Grasgewinnung und Verpachtung/Erbbaurechtsüberlassung von …
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2001 - 2 K 248/99
Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den …
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2001 - 2 K 247/99
Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den …
- FG München, 14.03.2017 - 12 K 1967/14
Streit wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die …
- BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen
- FG München, 10.07.2003 - 15 K 4372/99
Realteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs durch …
- FG München, 23.04.1996 - 16 K 3829/92
- BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82
Buchführungspflicht - Landwirtschaftlicher Betrieb - Ende der Buchführungspflicht …
- BFH, 21.04.1983 - IV R 80/80
Buchführungspflicht - Übergang der Buchführungspflicht auf den Pächter - …
- FG München, 25.04.1996 - 8 K 4090/93
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