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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9397
BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04 (https://dejure.org/2004,9397)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2004 - 1 B 68.04 (https://dejure.org/2004,9397)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 1 B 68.04 (https://dejure.org/2004,9397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zwingende Dreistufigkeit des Prüfungsverfahrens in Asylrechtsstreitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04
    Dass die Ansprüche auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a GG und auf Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie die Ansprüche auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 1, 2 und 4 einerseits und nach § 53 Abs. 6 AuslG andererseits entweder eigenständige Streitgegenstände oder jedenfalls rechtlich abtrennbare Streitgegenstandsteile sind, steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts außer Frage (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fällt allerdings ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der beklagten Bundesrepublik Deutschland oder des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen eine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls und automatisch in der Rechtsmittelinstanz an (vgl. Urteil vom 15. April 1997, a.a.O.; zuletzt etwa Beschluss vom 4. April 2003 - BVerwG 1 B 210.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 70).

  • BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung über Hilfsantrag …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fällt allerdings ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der beklagten Bundesrepublik Deutschland oder des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen eine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls und automatisch in der Rechtsmittelinstanz an (…vgl. Urteil vom 15. April 1997, a.a.O.; zuletzt etwa Beschluss vom 4. April 2003 - BVerwG 1 B 210.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2025 - A 4 S 1548/23

    Asylverfahren Syrien; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Wehrdienstentziehung

    Rn. 33 Nachdem es sich bei den Ansprüchen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auf Zuerkennung subsidiären Schutzes um jeweils eigenständige Streitgegenstände bzw. jedenfalls rechtlich abtrennbare Streitgegenstandsteile handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 B 68.04 -, juris, Rn. 3; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.10.2016 - A 9 S 908/13 -, juris, Rn. 32 ) und das Verwaltungsgericht den auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes gerichteten Hilfsantrag des Klägers unter Annahme des Ausschlussgrundes von § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG abgelehnt hat, hätte der Kläger - um seine Berufung bezogen auf den Hilfsantrag zu begründen - hierzu den Anforderungen von § 124a Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 4 VwGO genügende Ausführungen machen müssen.
  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08

    Mitwirkungspflichten im Verfahren auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, …

    Nach der von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Juni 2006 in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (1 B 68.04 in juris-online) handelt es sich bei den geltend gemachten Ansprüchen nach § 60 Abs. 1 AufenthG einerseits und § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG einschließlich der erlassenen Abschiebungsandrohung andererseits um eigenständige Streitgegenstände, die ein eigenes rechtliches Schicksal nehmen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Das setzt aber sowohl eine eindeutige Erkennbarkeit der erfolgten Beschränkung als auch eine hinreichende Teilbarkeit der Streitgegenstände voraus (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.12.2004 - 1 B 68.04 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26

    Türkei: abgelehnte Gefahr der Gruppenverfolgung von Kurden, Aleviten und …

    Bei den Ansprüchen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf Zuerkennung subsidiären Schutzes und auf Feststellung von Abschiebungsverboten handelt es sich jeweils um selbstständige Streitgegenstände, die im Verhältnis von Haupt- und Hilfsbegehren geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 B 68.04 - juris Rn. 3).
  • VG Karlsruhe, 19.07.2024 - 8 K 3002/22

    Jugendhilferechtlicher Zuständigkeitsstreit bei Trägern in mehreren …

    Die Beschränkung der Zulassung der Berufung setzt eine hinreichende Teilbarkeit der Streitgegenstände voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 B 68.04 - BeckRS 2005, 21954 …und Urteil vom 13.12.2011 - 5 C 9/11 - juris Rn. 15;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.9.2015 - 3 S 411/15 - NVwZ-RR 2016, 7 Rn. 18 ).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 122.05

    Revisionsverfahren, Revisionszulassung, grundsätzliche Bedeutung, interne …

    Die Ablehnung des subsidiären Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG einschließlich der Bestätigung der Abschiebungsandrohung nach Aserbaidschan im Hinblick auf das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative in Berg-Karabach durch das Berufungsgericht ist mithin, wie klarstellend bemerkt wird, auflösend bedingt rechtskräftig geworden (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 68.04 - ).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06

    Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht, Aserbaidschan, …

    Rn. 5 Das Oberverwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass die in erster Instanz bestätigte Abschiebungsandrohung nach Armenien durch die Nichtanfechtung der erstinstanzlichen Entscheidung seitens der Kläger unanfechtbar geworden ist (vgl. etwa Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 68.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 85).

    Rn. 6 Für das weitere Verfahren weist der Senat klarstellend darauf hin, dass damit der Hilfsantrag - auflösend bedingt für den Fall der Stattgabe des Hauptantrags - unanfechtbar abgewiesen und nicht mehr Gegenstand des erneuten Berufungsverfahrens ist (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20

    Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand; …

    Im vorliegenden Berufungsverfahren ist daher auch zu prüfen, ob Abschiebungsschutz für die Klägerin zu 1. nach § 60 Abs. 5 AufenthG zu Recht verneint worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 B 68.04 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 123.05

    Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) zur …

    Die Ablehnung des subsidiären Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG einschließlich der Bestätigung der Abschiebungsandrohung nach Aserbaidschan im Hinblick auf das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative in Berg-Karabach durch das Berufungsgericht ist mithin, wie klarstellend bemerkt wird, auflösend bedingt rechtskräftig geworden (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 68.04 - ).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 PKH 5.06

    Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Hilfsantrag als Gegenstand …

    Das Oberverwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass die in erster Instanz bestätigte Abschiebungsandrohung nach Armenien durch die Nichtanfechtung der erstinstanzlichen Entscheidung seitens der Kläger unanfechtbar geworden ist (vgl. etwa Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 68.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 85).

    Für das weitere Verfahren weist der Senat klarstellend darauf hin, dass damit der Hilfsantrag - auflösend bedingt für den Fall der Stattgabe des Hauptantrags - unanfechtbar abgewiesen und nicht mehr Gegenstand des erneuten Berufungsverfahrens ist (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - A 13 S 2301/19

    Asylverfahren; auf bestimmte Herkunftsländer beschränkte Berufungszulassung; …

  • BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 70.05

    Darlegung von Zulassungsgründen hinsichtlich der Gewährung von Abschiebungsschutz …

  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 121.05

    Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung von …

  • OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10

    Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - 3 B 19.05

    Anerkennung als asylberechtigter staatenloser Kurde yezidischen Glaubens aus …

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