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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9504
OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02 (https://dejure.org/2003,9504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 (https://dejure.org/2003,9504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 1 B 698/02 (https://dejure.org/2003,9504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Kostenfestsetzungsbescheid; Wirkungslosigkeit einer Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid bei späterer Klagerücknahme; Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen; Rückwirkende Vernichtung der Rechtshängigkeit bezüglich der Kostenentscheidung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 291
  • NJ 2004, 139
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02
    In den Fällen der Beiladung eines im Vorverfahren und der Sache nach im Klageverfahren erfolgreichen Drittwiderspruchsführers entspricht es nämlich regelmäßig auch ohne Sachantragstellung oder verfahrensfördernde Handlungen des Beigeladenen billigem Ermessen im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO, seine außergerichtlichen Kosten dem kostenpflichtigen Hauptbeteiligten aufzuerlegen (vgl. zu dieser Konstellation BVerwG, Urt. v. 29.11.1985, NVwZ 1986, 303, 304 f.).
  • OVG Bremen, 13.09.1988 - 1 B 39/88
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02
    Diese im Falle einer gerichtlichen Sachentscheidung in Literatur und Rechtsprechung unstreitige Rechtsfolge tritt auch ein, wenn eine Sachentscheidung in einem rechtshängigen Verfahren nicht ergeht, weil etwa - wie hier - die Klage zurückgenommen wird (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.9.1988, NVwZ-RR 1989, 585 f.; BayVGH, Beschl. v. 27.8.1973, NJW 1973, 2220; BayVGH, Beschl. v. 30.1.1974, BayVBl. 1974, 293; OVG NW, Beschl. v. 24.10.1977, DÖV 1978, 621 - LS - OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 20.12.1971, VerwRspr.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1982 - 3 S 1368/82

    Kostenentscheidung im Hauptverfahren; Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02
    Stand Januar 2003, § 155 RdNr. 79; aA VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1982, VBlBW 1983, 72, 73, mit Anm. Kopp; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Losebl.
  • VGH Bayern, 27.08.1973 - 145 I 73
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02
    Diese im Falle einer gerichtlichen Sachentscheidung in Literatur und Rechtsprechung unstreitige Rechtsfolge tritt auch ein, wenn eine Sachentscheidung in einem rechtshängigen Verfahren nicht ergeht, weil etwa - wie hier - die Klage zurückgenommen wird (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.9.1988, NVwZ-RR 1989, 585 f.; BayVGH, Beschl. v. 27.8.1973, NJW 1973, 2220; BayVGH, Beschl. v. 30.1.1974, BayVBl. 1974, 293; OVG NW, Beschl. v. 24.10.1977, DÖV 1978, 621 - LS - OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 20.12.1971, VerwRspr.
  • OVG Saarland, 07.12.1988 - 2 W 460/88
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02
    OVG, Beschl. v. 7.12.1988 - 2 W 460/88 - Bader, VwGO, 2. Aufl., § 73 RdNr. 32 und § 162 RdNr. 22; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 162 RdNr. 16 und 21; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Losebl.
  • VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren in einer …

    Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die dem Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 82/84 -, juris, und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14/15 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 -, juris; Sächs. OVG; Urteil vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 E 10012/02 -, juris;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 162 Rn. 23;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 162 VwGO Rn. 45 [ob dies, wie dort vertreten wird, nur für notwendig Beigeladene gilt, erscheint fraglich, kann vorliegend aber dahinstehen, da hier ein Fall notwendiger Beiladung vorliegt]).
  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1168

    Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme

    Rn. 15 Eine Kostentragungspflicht durch den Kläger kann zwar nach Klagerücknahme im Einzelfall der Billigkeit entsprechen, z.B. wenn zwar nicht in dem Verfahren, in dem die Klage zurückgenommen wurde, aber in gleichlaufenden Parallelverfahren diese gefördert wurden (VG Lüneburg vom 29.12.2004, 3 A 212/03 zitiert nach Juris), oder wenn es sich bei den Beigeladenen um in früheren Widerspruchsverfahren erfolgreiche Drittwiderspruchsführer handelt (BVerwG vom 29.11.1985, 8 C 89/84, SächsOVG vom 28.10.2003, 1 B 698/02).
  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1559

    Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme

    Rn. 15 Eine Kostentragungspflicht durch den Kläger kann zwar nach Klagerücknahme im Einzelfall der Billigkeit entsprechen, z.B. wenn zwar nicht in dem Verfahren, in dem die Klage zurückgenommen wurde, aber in gleichlaufenden Parallelverfahren diese gefördert wurden (VG Lüneburg vom 29.12.2004, 3 A 212/03 zitiert nach Juris), oder wenn es sich bei den Beigeladenen um in früheren Widerspruchsverfahren erfolgreiche Drittwiderspruchsführer handelt (BVerwG vom 29.11.1985, 8 C 89/84, SächsOVG vom 28.10.2003, 1 B 698/02).
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