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Rechtsprechung
   RG, 26.02.1935 - 1 D 59/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,271
RG, 26.02.1935 - 1 D 59/35 (https://dejure.org/1935,271)
RG, Entscheidung vom 26.02.1935 - 1 D 59/35 (https://dejure.org/1935,271)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1935 - 1 D 59/35 (https://dejure.org/1935,271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 140
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54

    Rechtsmittel

    Die Einwirkung auf den Willen des Kindes, sich mit dem Täter an einen solchen Ort zu begeben, geht über den Bereich der blossen Vorbereitungshandlung hinaus; mit ihr hat schon die Ausführung der Verleitung begonnen, die Tatbestandsmerkmal der einen der beiden Begehungsformen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist (RGSt 52, 184 f; 69, 140; BGH NJW 1951, 203, 204 Nr. 26 und 4 StR 582/53 vom 3.Dezember 1953).
  • BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51

    Rechtsmittel

    Es ist kaum vorstellbar, dass bei einem derartigen Vorgang, der als eine Einheit zu wärdigen ist, der Beginn der Entblössung noch nicht vom geschlechtlichen Beweggrund des Täters getragen gewesen sei (RGSt 69, 140, 143).

    Der gesetzliche Tatbestand des § 176 Ziff 1 StGB war nach der zutreffenden Annahme des Landgerichts in beiden Fällen rechtlich vollendet, mag auch das Vorhaben des Angeklagten noch nicht tatsächlich beendet gewesen sein (RGSt 53, 188; 58, 277 f; 69, 140, 143; RG D StrafrZ 1920 Sp 313; RG JW 1923, 376, 6; OGHSt 3, 96 f).

  • BGH, 09.09.1954 - 2 StR 418/53

    Rechtsmittel

    Dann liegt nur eine Vorbereitungshandlung vor, wenn der Täter eine geschlechtliche Erregung oder Befriedigung erst von etwaigen späteren Handlungen erwartet (RGSt 67, 170; 69, 140).

    In derartigen Fällen liegt bereits eine vollendete unzüchtige Handlung vor, selbst wenn der Täter mit seinem Griff nicht soweit gekommen ist, wie er vorhatte (RGSt 69, 140).

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