Rechtsprechung
| RG, 26.02.1935 - 1 D 59/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 140
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54
Rechtsmittel
Die Einwirkung auf den Willen des Kindes, sich mit dem Täter an einen solchen Ort zu begeben, geht über den Bereich der blossen Vorbereitungshandlung hinaus; mit ihr hat schon die Ausführung der Verleitung begonnen, die Tatbestandsmerkmal der einen der beiden Begehungsformen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist (RGSt 52, 184 f; 69, 140; BGH NJW 1951, 203, 204 Nr. 26 und 4 StR 582/53 vom 3.Dezember 1953). - BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
Rechtsmittel
Es ist kaum vorstellbar, dass bei einem derartigen Vorgang, der als eine Einheit zu wärdigen ist, der Beginn der Entblössung noch nicht vom geschlechtlichen Beweggrund des Täters getragen gewesen sei (RGSt 69, 140, 143).Der gesetzliche Tatbestand des § 176 Ziff 1 StGB war nach der zutreffenden Annahme des Landgerichts in beiden Fällen rechtlich vollendet, mag auch das Vorhaben des Angeklagten noch nicht tatsächlich beendet gewesen sein (RGSt 53, 188; 58, 277 f; 69, 140, 143; RG D StrafrZ 1920 Sp 313; RG JW 1923, 376, 6; OGHSt 3, 96 f).
- BGH, 09.09.1954 - 2 StR 418/53
Rechtsmittel
Dann liegt nur eine Vorbereitungshandlung vor, wenn der Täter eine geschlechtliche Erregung oder Befriedigung erst von etwaigen späteren Handlungen erwartet (RGSt 67, 170; 69, 140).In derartigen Fällen liegt bereits eine vollendete unzüchtige Handlung vor, selbst wenn der Täter mit seinem Griff nicht soweit gekommen ist, wie er vorhatte (RGSt 69, 140).
- BGH, 17.11.1955 - 3 StR 284/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
Rechtsmittel
Es käme allerdings nicht darauf an, ob der Angeklagte weitere, intensivere Handlungen geplant halte, wenn seine Tat bereits die Merkmale einer vollendeten unzüchtigen Handlung aufwies (RGSt 47, 74; 53, 188; 69, 140, 143). - BGH, 26.07.1951 - 2 StR 297/51
Rechtsmittel
Diese Rechtsauffassung hat sich in der Rechtsprechung durchgesetzt (RGSt 69, 140; 73, 246). - BGH, 09.10.1957 - 2 StR 374/57
Rechtsmittel
Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe sich dadurch eines Versuchs zu einem Verbrechen der Unzucht mit Kindern schuldig gemacht, begegnet keinen rechtlichen Bedenken; sie entspricht der Rechtsprechung (RGSt 69, 140; BGHSt 6, 302). - BGH, 19.06.1957 - 4 StR 192/57
Rechtsmittel
Wenn der Täter diesen Erfolg bewußt und in wollüstiger Absicht herbeiführt, macht er sich eines vollendeten Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB schuldig (BGH NJW 1953, 710 Nr. 16; 4 StR 748/51 vom 14. Februar 1952; RGSt 69, 140; 73, 246). - BGH, 07.06.1955 - 1 StR 128/55
Rechtsmittel
Die Grenze gegen diese im Verhältnis zu Handlungen, die bereits den Beginn der Ausführung des Verbrechens enthalten, hat das Reichsgericht im Bereiche des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB weit gezogen (vgl RGSt 52, 184 f; 69, 140 f; LZ 1922, Sp. 470 Nr. 4). - BGH, 08.07.1954 - 3 StR 876/53
Rechtsmittel
Es ist rechtlich ohne Belang, dass er damit nicht ganz das Ziel erreichte (RGSt 69, 140 [143]). - BGH, 28.01.1954 - 3 StR 741/53
Rechtsmittel
- BGH, 09.03.1951 - 4 StR 77/50
Berücksichtigung einer verminderten Zurechnungsfähigkeit aufgrund von Alkohol …
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