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Rechtsprechung
   MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,100452
MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/2005 (https://dejure.org/2005,100452)
MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, Entscheidung vom 19.05.2005 - 1 KG 6/2005 (https://dejure.org/2005,100452)
MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 1 KG 6/2005 (https://dejure.org/2005,100452)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-nordkirche.de

    MVG-EKD: § 38 Abs. 2 Satz 1; § 38 Abs. 3 Satz 1; § 41 Abs. 2; § 42 lit. b; KAT-NEK: § 53 Abs. 3; § 55 Abs. 1 und 2; BGB: § 626 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …

    Auszug aus MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
    Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten geht entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder davon aus, dass in den Fällen der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines nach dem einschlägigen Tarifrecht unkündbaren Mitarbeiters , z. B. im Falle einer Betriebsstilllegung (vgl. BAG, Urt. v. 05.02.1998 - 2 AZR 227/97- , NZA 1998, S. 771 ;… Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - NZA 2001, S. 219 ) das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung sich nach dem Verfahren für die Fälle der beabsichtigten ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit richtet, also der eingeschränkten Mitbestimmung gem. § 42 lit. b) i.V.m. §§ 41 Abs. 2 und 3, 38 MVG-EKD (…ebenso: Fey/Rehren, MVG-EKD, § 46 - Stand: August 2004 - Rn. 15a).

    Das BAG hat jedoch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in einem Dauerschuldverhältnis nicht völlig beseitigt werden kann und deshalb Fälle denkbar sind, in denen auch im Rahmen des mit § 55 KAT-NEK inhaltsgleichen § 55 BAT eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann (BAG, Urteile v. 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, S. 10 ;… 25.10.2001 - 2 AZR 216/00 -, ZMV 2002, S. 198; 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 - AP Nr. 4 zu § 55 BAT = juris ;… 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 -, NZA 2003, S. 44 ;… ebenso: KR-Fischermeier, 7. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 57 ff.;… Mayer/Trittin, in Backmeister/Trittin/Mayer, KSchG, 3. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 25, 47; Etzel, Die "Orlando-Kündigung": Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer, in ZTR 2003, S. 210 .

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei ordentlicher Unkündbarkeit aufgrund eines Tarifvertrages eine betriebsbedingte Kündigung stets unter "etwas verschärften Voraussetzungen" nunmehr als außerordentliche Kündigung möglich wäre (vgl. BAG, Urteile v. 05.02.1998 a.a.O;… 13.06.2002 - 2 AZR 391/00 - a.a.O. ).

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
    Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen (Änderungs-)Kündigung nach § 626 BGB gegenüber einem nach § 55 KAT-NEK aus betriebsbedingten Gründen unkündbaren Mitarbeiter sind nach Auffassung des Kirchengerichts, das sich insoweit an der einschlägigen Rechtsprechung des BAG zu § 55 BAT orientiert (s. BAG, Urt. v. 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 - AP Nr. 4 zu § 55 BAT = juris ), jedenfalls ganz erheblich.

    Das BAG hat jedoch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in einem Dauerschuldverhältnis nicht völlig beseitigt werden kann und deshalb Fälle denkbar sind, in denen auch im Rahmen des mit § 55 KAT-NEK inhaltsgleichen § 55 BAT eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann (…BAG, Urteile v. 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, S. 10 ;… 25.10.2001 - 2 AZR 216/00 -, ZMV 2002, S. 198; 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 - AP Nr. 4 zu § 55 BAT = juris ;… 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 -, NZA 2003, S. 44 ;… ebenso: KR-Fischermeier, 7. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 57 ff.;… Mayer/Trittin, in Backmeister/Trittin/Mayer, KSchG, 3. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 25, 47; Etzel, Die "Orlando-Kündigung": Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer, in ZTR 2003, S. 210 .

    (2) Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen (Änderungs-)Kündigung nach § 626 BGB gegenüber einem nach § 55 KAT-NEK aus betriebsbedingten Gründen unkündbaren Mitarbeiter sind nach Auffassung des Kirchengerichts, das sich insoweit an der einschlägigen Rechtsprechung des BAG zu § 55 BAT orientiert (s. die vorgenannten Entscheidungen), jedenfalls ganz erheblich (s. BAG, Urt. v. 27.06.2002 a.a.O.;… KR-Fischermeier a.a.O. Rn. 66);… Etzel a.a.O. S. 212 f. sowie S. 215 ).

  • BVerwG, 27.01.1995 - 6 P 22.92

    Personalvertretung - Mitwirkungsverfahren - Äußerungsfrist - Beginn - …

    Auszug aus MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
    Es trifft zwar zu, dass ein Mitbestimmungsverfahren im Sinne von § 38 Abs. 2 MVG-EKD nur bei vollständiger Unterrichtung der Mitarbeitervertretung über die der eingeschränkten Mitbestimmung unterliegende personelle Maßnahme nach § 42 MVG-EKD in Gang gesetzt wird (…Fey/Rehren, MVG-EKD, § 38 - Stand August 2004 - Rn. 44. - Ebenso für den Anwendungsbereich des BPersVG: Ilbertz/Widmaier, 10. Aufl. 2004, § 69 Rn. 11;… Lorenzen/Gerhold, BPersVG - Stand Februar 2005 - Rn. 21;… Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder - Teil 3 - K § 69 - Rn. 9; BVerwG, Beschl. v. 27.01.1995 - 6 P 22.92 -, PersR 1995, S. 185 und zum § 38 Abs. 2 MVG-EKD-EKiG: LAG Köln, Urt. v. 18.01.1995 - 8 Sa 1167/94 - PersR 1995, S. 313).

    Bei einer beabsichtigten Änderungskündigung ist der Mitarbeitervertretung neben den Gründen zur Kündigung auch das Änderungsangebot mitzuteilen, da nur bei Kenntnis dieses Angebots die Tragweite der Kündigung beurteilt und geprüft werden kann (in diesem Sinne: BVerwG, Beschl. v. 27.01.1995 a.a.O. ;… LAG Köln a.a.O.).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …

    Auszug aus MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
    Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten geht entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder davon aus, dass in den Fällen der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines nach dem einschlägigen Tarifrecht unkündbaren Mitarbeiters , z. B. im Falle einer Betriebsstilllegung (…vgl. BAG, Urt. v. 05.02.1998 - 2 AZR 227/97- , NZA 1998, S. 771 ; Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - NZA 2001, S. 219 ) das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung sich nach dem Verfahren für die Fälle der beabsichtigten ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit richtet, also der eingeschränkten Mitbestimmung gem. § 42 lit. b) i.V.m. §§ 41 Abs. 2 und 3, 38 MVG-EKD (…ebenso: Fey/Rehren, MVG-EKD, § 46 - Stand: August 2004 - Rn. 15a).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
    Das BAG hat jedoch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in einem Dauerschuldverhältnis nicht völlig beseitigt werden kann und deshalb Fälle denkbar sind, in denen auch im Rahmen des mit § 55 KAT-NEK inhaltsgleichen § 55 BAT eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann (BAG, Urteile v. 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, S. 10 ; 25.10.2001 - 2 AZR 216/00 -, ZMV 2002, S. 198; 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 - AP Nr. 4 zu § 55 BAT = juris ; 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 -, NZA 2003, S. 44 ; ebenso: KR-Fischermeier, 7. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 57 ff.; Mayer/Trittin, in Backmeister/Trittin/Mayer, KSchG, 3. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 25, 47; Etzel, Die "Orlando-Kündigung": Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer, in ZTR 2003, S. 210 .
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 216/00

    Außerordentliche Änderungskündigung zur Tarifanpassung - Arbeitnehmer einer …

    Auszug aus MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
    Das BAG hat jedoch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in einem Dauerschuldverhältnis nicht völlig beseitigt werden kann und deshalb Fälle denkbar sind, in denen auch im Rahmen des mit § 55 KAT-NEK inhaltsgleichen § 55 BAT eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann (BAG, Urteile v. 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, S. 10 ; 25.10.2001 - 2 AZR 216/00 -, ZMV 2002, S. 198; 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 - AP Nr. 4 zu § 55 BAT = juris ; 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 -, NZA 2003, S. 44 ; ebenso: KR-Fischermeier, 7. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 57 ff.; Mayer/Trittin, in Backmeister/Trittin/Mayer, KSchG, 3. Aufl. 2004, § 626 BGB Rn. 25, 47; Etzel, Die "Orlando-Kündigung": Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer, in ZTR 2003, S. 210 .
  • LAG Köln, 18.01.1995 - 8 Sa 1167/94

    Mitarbeitervertretung: Beteiligung vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
    Es trifft zwar zu, dass ein Mitbestimmungsverfahren im Sinne von § 38 Abs. 2 MVG-EKD nur bei vollständiger Unterrichtung der Mitarbeitervertretung über die der eingeschränkten Mitbestimmung unterliegende personelle Maßnahme nach § 42 MVG-EKD in Gang gesetzt wird (…Fey/Rehren, MVG-EKD, § 38 - Stand August 2004 - Rn. 44. - Ebenso für den Anwendungsbereich des BPersVG: Ilbertz/Widmaier, 10. Aufl. 2004, § 69 Rn. 11;… Lorenzen/Gerhold, BPersVG - Stand Februar 2005 - Rn. 21;… Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder - Teil 3 - K § 69 - Rn. 9; BVerwG, Beschl. v. 27.01.1995 - 6 P 22.92 -, PersR 1995, S. 185 und zum § 38 Abs. 2 MVG-EKD-EKiG: LAG Köln, Urt. v. 18.01.1995 - 8 Sa 1167/94 - PersR 1995, S. 313).
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