Rechtsprechung
| LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03
Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 2005, 72 ff.) liegt eine grundpfandrechtliche Absicherung eines Kredits im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrkrG auch dann vor, wenn der Kreditnehmer das Grundpfandrecht nicht selbst bestellt, sondern ein bestehendes Grundpfandrecht übernimmt.Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung oder dem Vertrieb über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäfts hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenskollisionen verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH NJW-RR 2007, 257 ff.; BGH WM 2005, 72 ff.).
- OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 43/05
Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen …
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Der Anleger hat danach seine Bereicherung, also seinen Fondsanteil, an die Beklagte herauszugeben (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 199 ff.).Vielmehr kann er ihr entgegen halten, dass sie sich widersprüchlich verhält, wenn sie ihn in seiner Eigenschaft als Gesellschafter in Anspruch nehmen will, obwohl sie gegen ihn einen Anspruch auf Einräumung der Gesellschafterstellung hat (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 199 ff.).
- BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen …
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Grundsätzlich vollzieht sich zwar in Fällen der Leistung kraft Anweisung der Bereicherungsausgleich innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses, also zum einen zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen und zum anderen zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger (BGH WM 2004, 671 ff.).So hat der Angewiesene einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Anweisungsempfänger, wenn eine wirksame Anweisung fehlt, auch wenn der Angewiesene das Fehlen der wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung nicht kannte (BGH WM 2004, 671 ff.).
- BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Bei der ausdrücklichen Genehmigung, deren Inhalt dem Wortlaut nach bereits eindeutig ist, ihr Sinn sich also ohne weitere Umstände außerhalb der Urkunde erschließt, ist aus Gründen der Rechtssicherheit und - klarheit nicht erforderlich, dass sich der Erklärende der Genehmigungsbedürftigkeit der Willenserklärung des Dritten bewusst ist (BGHZ 47, 341 ff.; BGH v. 01.04.1998, XII ZR 278/96).Demgegenüber ist in Fällen, in denen aus nicht eindeutigen Äußerungen oder Handlungen die Deutung als Genehmigung in Betracht kommt, erforderlich, dass der Genehmigende wenigstens mit einer Unwirksamkeit rechnet (BGHZ 47, 341 ff.).
- BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04
Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund …
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Sofern ein Erklärungsbewusstsein des Betroffenen fehlt, ist zudem erforderlich, dass er bei pflichtgemäßer Sorgfalt im Sinne des § 276 BGB hätte erkennen können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Empfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH 27.09.2005, XI ZR 79/04; BGH IBR 2002, 419; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 526 ff.).e) Mit der Prolongation des ursprünglichen Vertrages im Jahre 1998 hat der Kläger die Darlehensverträge weder genehmigt noch bestätigt (BGH v. 27.09.2005, XI ZR 79/04, vom 17.01.2006, XI R 179/94).
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Prospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH WM 2006, 1194). - BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05
Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung oder dem Vertrieb über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäfts hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenskollisionen verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH NJW-RR 2007, 257 ff.; BGH WM 2005, 72 ff.). - BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02
Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Sie können sich auch daraus ergeben, dass den Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen werden oder Formulare des Kreditgebers zur Verfügung gestellt werden (BGH WM 2005, 295 ff.) oder daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objekts vermittelt haben (BGH WM 2005, 593 ff.). - BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99
Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz
Auszug aus LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für das Vorliegen eines Haustürgeschäfts bei Abschluss eines Vertrages, bei dem ein Vertreter tätig wird, allein darauf an, ob der Vertreter bzw. der Treuhänder durch eine Haustürsituation zur Abgabe der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung bestimmt worden ist (BGH NJW 2000, 2268; BGH NJW 2004, 154). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02
Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits
- BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91
Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu …
- OLG Bamberg, 27.09.2004 - 4 U 148/04
Zur Frage des Widerrufs einer Darlehensvereinbarung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG …
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
- BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04
Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der …
- BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines …
- BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04
Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH
- BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03
Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer …
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 148/01
Rechtsbesorgung im Rahmen eines Bauträgermodells als unerlaubte Rechtsberatung
- OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 17 U 63/05
Kreditfinanzierte Immobilienanlage: Bereicherungsschuld des Anlegers bei …
- BGH, 17.01.2006 - XI ZR 179/04
Wirksamkeit eines von einem Treuhänder abgeschlossenen Darlehensvertrages
- BGH, 06.05.1982 - III ZR 11/81
Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages wegen der Höhe des Zinssatzes - …
- OLG Hamm, 06.02.2006 - 31 U 133/05
Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilienfonds
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